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Crossair erhöht Anforderungen für Piste 28

Basel (ots)

Die Crossair hat als Sofortmassnahme die Bedingungen
für einen Anflug auf die umstrittene Piste 28 verschärft.
Voraussetzung sind neu eine Sicht von mindestens 5000 Metern sowie
eine Wolkenuntergrenze von über 500 Metern über Grund.
Nach dem jüngsten Flugzeugabsturz hat die Crossair für ihre
Piloten die Mindestbedingungen für Sicht- und Witterungsverhältnisse
bei Landungen auf Piste 28 des Flughafens Zürich-Kloten erhöht. Wird
die für Anflüge momentan gesperrte Piste 28 wieder freigegeben,
dürfen Crossair-Piloten diese nur noch anfliegen, wenn die
Wolkenuntergrenze nicht tiefer als 1500 Fuss (500 Meter) über Grund
liegt. Es dürfen sich weder Nebel, einzelne Wolken oder Nebelschwaden
unter der minimalen Wolkenuntergrenze befinden. Diese Bedingung von
Crossair geht über die Bestimmungen des Bundesamtes für
Zivilluftfahrt (BAZL) hinaus.
Die Piste muss zudem aus einer  Distanz von neu mindestens 5000
Metern erblickt werden. Diese Mindestsicht darf auch nicht durch
einzelne Nebelfelder oder Wolken behindert sein. Vom BAZL werden
normalerweise Anflüge erlaubt, wenn die Sicht 1500 Meter beträgt. Die
auf 2390 Fuss (728,8 Meter) über Meer festgelegte minimale
Sicherheitshöhe während des Endanflugs (Minimum Descent Altitude) für
den Entscheid, ob effektiv zur Landung angesetzt oder ein
Durchstartmanöver durchgeführt werden soll, wurde für
Crossair-Piloten auf 3000 Fuss (914 Meter) über Meer erhöht.
Für ein Durchstartmanöver auf Piste 28 gibt es einen so genannten
Missed Approach Point, einen letzten Entscheidungspunkt. Dort muss
der Pilot entscheiden, ob er effektiv zur Landung ansetzt oder
durchstartet. Dieser Punkt liegt gemäss BAZL bei rund 1800 Meter vor
dem Aufsetzpunkt auf der Piste. Crossair schreibt seinen Piloten vor,
dass Piste und Landebeleuchtung während dem gesamten Landemanöver
unterhalb der minimalen Sicherheitshöhe sichtbar sein muss. Sonst hat
der Pilot das Durchstartmanöver einzuleiten.
Laut der US-Organisation Flight Safety Foundation sind von 20
Unfällen im Anflug mit Landekonfiguration der letzten Jahre 19 bei
Nicht-Präzisionsanflügen und nur einer auf einem Präzisionsanflug
vorgefallen. Es war der Unfall der Alitalia 1990 in Zürich-Kloten.

Kontakt:

Crossair, Corporate Communications
Postfach, CH - 4002 Basel
Tel.: +41 61 325 46 88
Fax.: +41 61 325 35 54
E-mail: communications@crossair.ch
Internet: www.crossair.com

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