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Crossair wehrt sich gegen unbegründete Klage aus Paris

Basel (ots)

Die Swissair wurde vor dem Handelsgericht Paris
eingeklagt. Klägerinnen sind die französischen Gesellschaften Holco
und AOM Air Liberté. Die Klägerinnen stützen ihre Klage auf eine
Vereinbarung vom 31. Juli/1. August 2001, welche die SAirGroup und
SAirLines mit den Klägerinnen abgeschlossen haben. Die Klägerinnen
behaupten, dass Crossair von der SAirGroup und SAirLines im Rahmen
dieser Vereinbarung mitverpflichtet worden sei. Die Crossair hatte
von der Vereinbarung keine Kenntnis. Die Klage basiert auf drei
angeblichen Grundlagen:
  • Die «Groupe Swissair» habe sich verpflichtet, einen Betrag zu bezahlen, wovon noch 38.1 Mio. ausstehend seien.
  • Ausserdem beanspruchen die Klägerinnen 22.4 Mio. für von AOM Air Liberté ausgestellte Flugtickets, die von den Passagieren nicht benutzt wurden.
  • Schliesslich beanspruchen die Klägerinnen Schadenersatz in der Höhe von genau FFR 3 Mrd. (457.4 Mio.), im wesentlichen für geschäftliche Rufschädigung (perte de crédit d'entreprise)
Crossair hat von diesen angeblichen Forderungen erst durch
Zustellung der Klage im November 2001 erfahren. Die Crossair ist der
Auffassung, dass die Klage gegen sie nicht begründet ist und wird
diesen rechtlichen Standpunkt mit Nachdruck vertreten.

Kontakt:

Crossair, Corporate Communications
PO Box
CH-4002 Basel
Tel. +41/61/325'45'53 oder +41/61/325'34'37
Fax +41/61/325'35'54
E-mail: communications@crossair.ch
Internet: www.crossair.com

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