Tous Actualités
Suivre
Abonner Crossair

Crossair

Markenstreit um SWISS: Handelsgericht lehnt Begehren der Swissair Gruppe ab

Basel (ots)

Jetzt ist der Weg frei, dass die Crossair ab 31.
März unter dem Namen SWISS fliegen darf. Das Handelsgericht des
Kantons Zürich hat die Begehren der Swissair Gruppe abgelehnt, der
Crossair die Bezeichnung SWISS und den neuen Firmennamen Swiss Air
Lines Ltd. zu verbieten. Der Entscheid erfolgte, ohne dass das
Gericht eine Stellungnahme der Crossair AG als nötig erachtete.
Der Entscheid des Handelsgerichts, die Klage der Swissair Gruppe
abzulehnen, stützt sich auf zwei voneinander unabhängige Punkte:
  • Zum einen verneint das Handelsgericht, dass der Swissair Gruppe ein später nicht mehr leicht wiedergutzumachender Nachteil entsteht, wenn die Crossair ab 31. März den Namen SWISS verwendet. Deshalb konnte das Gericht schon aus diesem Grund keine vorsorglichen Massnahmen bewilligen, wie sie die Swissair Gruppe gefordert hatte.
  • Ausserdem ist das Gericht im Gegensatz zur Swissair Gruppe klar der Auffassung, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen SWISS und Swissair besteht, weil sich die beiden klar von einander unterscheiden. Dass auch die SWISS auf dem Seitenleitwerk ihrer Maschinen das Schweizer Kreuz abbildet was die Swissair Gruppe verhindern wollte - betrachtet das Gericht als selbstverständlich.

Kontakt:

Crossair, Corporate Communications
Postfach, CH - 4002 Basel
Tel.: +41-(0)61-582'45'53
Fax: +41-(0)61-582'35'54
E-Mail: wim@crossair.ch
Internet: www.crossair.com

Plus de actualités: Crossair
Plus de actualités: Crossair
  • 01.03.2002 – 14:50

    SWISS: Crossair weist Forderungen der SAirGroup als haltlos zurück

    Basel (ots) - Mit völligem Unverständnis nimmt die Geschäftsleitung der Crossair AG von den Vorwürfen der SAirGroup-Verantwortlichen Kenntnis, der Markenname SWISS und der beabsichtigte neue Firmenname SWISS Airlines Ltd. verletze die Rechte am Brand «Swissair». Diese Behauptung ist nach Auffassung der Crossair AG völlig haltlos und aus der Luft gegriffen. Die Crossair AG wird sich deshalb mit allen Mitteln ...

  • 28.02.2002 – 18:17

    Crossair: Verkehrsrechte für die USA liegen vor

    Basel (ots) - Die SWISS hat die Verkehrsrechte für Anflüge in die USA erhalten. Sie kann dabei auch vom äusserst liberalen Open-Sky-Abkommen zwischen den USA und der Schweiz profitieren. Für die anderen Destinationen, bei denen die SWISS neu um Anflugbewilligungen nachsuchen musste, werden sie bis spätestens 20. März erwartet. Mit Russland und Indien sind die Verhandlungen noch im Gange. Wir sind ...

  • 25.02.2002 – 11:04

    Crossair AG und kapers: Einigung über Eckwerte für neuen GAV des Kabinenpersonals

    Basel (ots) - Wichtiger Schritt im Hinblick auf den Start der neuen Airline SWISS: Die Crossair AG und der Verband des Kabinenpersonals kapers haben sich auf die Eckwerte des neuen Gesamtarbeitsvertrages geeinigt. Nach der Ausformulierung muss der Vertrag den kapers-Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt werden. Im Rahmen des von Crossair-Management und kapers ...