Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
Zusammenarbeit der Strafverfolgungs-, Polizei-, Staatsschutz- und Rechtshilfebehörden des Bundes
Bern (ots)
Im Zusammenhang mit den Terroranschlägen in den USA
Klärung auf verschiedenen Ebenen
Zusammenarbeit der Strafverfolgungs-, Polizei-, Staatsschutz- und Rechtshilfebehörden des Bundes
Die Strafverfolgungs- und Polizeibehörden des Bundes im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement bemühen sich auf verschiedenen Ebenen um Klärung eines allfälligen Zusammenhangs zwischen den Terroranschlägen in den USA und Vorgängen in der Schweiz.
Bundesanwaltschaft
Die Bundesanwaltschaft hat als Strafverfolgungsbehörde des Bundes am 16. September 2001 ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren eröffnet, in dessen Rahmen sie in enger Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei (BKP) im Bundesamt für Polizei (BAP) Verbindungen zwischen den Anschlägen in den USA und allfälligen strafbaren Handlungen in der Schweiz abklärt. Die Information über dieses Ermittlungsverfahren untersteht einer strikten Beschränkung, damit der Verlauf des Verfahrens nicht negativ beeinflusst wird.
Kontakt: Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA, Tel. 031 322 81 69
Bundesamt für Polizei
Im Bundesamt für Polizei (BAP) sind verschiedene Stellen in die Abklärungen involviert, die gemäss der neuausgerichteten Organisation intensiv zusammenarbeiten (flexibles Zusammenwirken der Spezialisten und Konzentration der Kräfte aus allen Bereichen je nach Bedrohungslage).
Die Bundeskriminalpolizei (BKP) nimmt die Vorermittlungen wahr und führt das gerichtspolizeiliche Verfahren unter der Leitung der Bundesanwaltschaft durch (s.oben)
Der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) nimmt die nachrichtendienstlichen Aufgaben wahr. Er analysiert die Lage und berichtet über seine Erkenntnisse den Strafverfolgungsbehörden und den politischen Instanzen.
Der Bundessicherheitsdienst (BSD) ist u. a. für den Schutz der diplomatischen Vertretungen und von Magistratspersonen zuständig und ist an Sicherheitsmassnahmen in den Bereichen Informationsschutz sowie Luftverkehr beteiligt.
Das Kompetenzzentrum für Krisenfälle und Auslandeinsätze (CC Krisen) nimmt die Verbindungen zu den internationalen Organisationen wahr und ist für die Koordination von allfälligen DVI-Einsätzen zuständig.
Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) analysiert die von den Finanzintermediären gemeldeten, verdächtigen Vorgänge und leitet die Meldungen bei begründetem Verdacht an die Bundesanwaltschaft weiter.
Die Abteilung Dienste gewährleistet gesamtschweizerisch einheitliche Fahndungen (RIPOL) und wertet Fingerabdrücke, Bilder und Signalemente aus (Erkennungsdienst und AFIS-Services)
Kontakt: Kommunikationsdienst BAP: Daniele Bersier, Tel. 031 323 13 10 Jürg Pulver, Tel. 031 322 29 75
Achtung: für die BKP Arbeiten ist die Bundesanwaltschaft zuständig (s. oben)
Task force
Die Bundesanwaltschaft und das Bundesamt für Polizei haben zur Durchführung des gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens die «Task Force Terror USA» eingerichtet. Diese Task Force funktioniert als Schaltzentrale, in welcher die Schweizer Ermittlungen koordiniert, Ermittlungsaufträge erteilt, Informationen ausgewertet, Prioritäten gesetzt und der Kontakt zu sowie die Zusammenarbeit mit den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden in den Kantonen und im Ausland wahrgenommen wird. In der Task Force beschäftigen sich mehrere Dutzend Fachpersonen aus verschiedenen Sicherheitsbereichen mit den laufenden Ermittlungen. Auch die Arbeit der «Task Force Terror USA» untersteht im Hinblick auf das laufende Ermittlungsverfahren der strikten Informationsbeschränkung.
Bundesamt für Justiz (BJ)
Im Bundesamt für Justiz (BJ) ist die Abteilung Internationale Rechtshilfe zuständig für die Behandlung von Rechtshilfe- und Auslieferungsersuchen.
Sie nimmt Begehren von amerikanischen Strafverfolgungsbehörden um Herausgabe von Beweisdokumenten, um Einvernahme von Zeugen , die Beschlagnahme von Vermögenswerten oder um Auslieferung gesuchter Personen u. a. m. entgegen. Die Grundlagen dafür finden sich im schweizerisch-amerikanischen Rechtshilfevertrag von 1973 sowie im entsprechenden Auslieferungsvertrag von 1990.
Kontakt: Folco Galli, Informationschef BJ, 031 322 77 88
Auch auf Ebene anderer Departemente (EFD, EDA, EVD, VBS) befassen sich verschiedene Stellen mit den Folgen der Terroranschläge in den USA.
Kontakt:
Siehe oben