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EJPD: Den Zugang zum Bundesgericht neu regeln Vorschläge der Arbeitsgruppe „Bundesgerichtsgesetz“

Bern (ots)

07.04.2004. Im Rahmen der Totalrevision der
Bundesrechtspflege hat eine von Bundesrat Christoph Blocher 
geleitete Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeitet, wie der umstrittene 
Zugang zum Bundesgericht neu geregelt werden soll: Bei der 
Verletzung verfassungsmässiger Rechte soll eine zusätzliche Form der 
Beschwerde an das Bundesgericht möglich sein. Zudem soll die 
Streitwertgrenze in Zivilsachen weniger stark als vorgesehen 
angehoben werden.
Im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege verabschiedete 
das Parlament im Herbst 2002 das Strafgerichtsgesetz. Das 
Bundesgerichtsgesetz und das Verwaltungsgerichtsgesetz wurden vom 
Ständerat im Herbst 2003 verabschiedet und an den Nationalrat 
überwiesen. Am 16. Januar 2004 erteilte die Rechtskommission des 
Nationalrats dem Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) auf 
Anregung von Bundesrat Christoph Blocher den Auftrag, mit dem 
Bundesgericht und dem Eidg. Versicherungsgericht nach Lösungen zu 
suchen, welche die Bedenken des Bundesgerichts gegenüber dem 
Bundesgerichtsgesetz berücksichtigen.
Das Rechtsmittelsystem ergänzen
Die von Bundesrat Christoph Blocher selbst geleitete Arbeitsgruppe 
schlägt in ihrem Bericht vor, am Übergang zum System der drei 
Einheitsbeschwerden in Zivilsachen, Strafsachen und öffentlich- 
rechtlichen Angelegenheiten festzuhalten. Damit bleibt die zentrale 
Neuerung im zukünftigen Rechtsmittelsystem, welche die komplizierten 
Beschwerdewege ans Bundesgericht vereinfacht, ungetastet. Neu soll 
aber eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde gegen jene kantonalen 
Entscheide möglich sein, die nicht ans Bundesgericht weitergezogen 
werden können werden (Fälle unterhalb der Streitwertgrenze oder 
ausgeschlossener Sachgebiete). Diese Neuerung schliesst eine 
Rechtsschutzlücke und verhindert, dass letztinstanzliche Entscheide 
der Kantone direkt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 
in Strassburg angefochten werden können.
Streitwertgrenze nur der Teuerung anpassen
Zur Entlastung des Bundesgerichts haben Bundesrat und Ständerat die 
Streitwertgrenze in Zivilsachen von 8000 auf 40 000 Franken erhöht. 
Gemäss Arbeitsgruppe soll der geltende Streitwert hingegen lediglich 
der Teuerung angepasst und neu auf 30 000 Franken festgesetzt 
werden. Bei der Beschwerde in Strafsachen beantragt die 
Arbeitsgruppe, auf die Einführung von Mindeststreitwertgrenzen zu 
verzichten. Abklärungen haben ergeben, dass der Entlastungseffekt 
kleiner wäre als ursprünglich angenommen. Zudem ist die Einführung 
von Mindeststreitwerten im Bereich des Strafrechts politisch 
umstritten.
Aufsicht über die erstinstanzlichen Bundesgerichte
Die Arbeitsgruppe schlägt ferner vor, die Oberaufsicht des 
Parlaments über die erstinstanzlichen Bundesgerichte durch eine 
vorgeschaltete, direkte Aufsicht des Bundesgerichts zu ergänzen. Das 
Bundesgericht ist als oberste Fachinstanz in Justizfragen besser 
geeignet, Missstände in der Geschäftsführung des Bundesstrafgerichts 
in Bellinzona und des künftigen Bundesverwaltungsgerichts in St. 
Gallen zu erkennen. Als übergeordnete Rechtsmittelinstanz ist es 
über Stärken und Schwächen der erstinstanzlichen Gerichte im Bild 
und kann daher Mängel frühzeitig wahrnehmen.
Weitere Auskünfte:
Heinrich Koller, Direktor Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 01

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