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Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)

BAKOM: Aufsichtsmassnahme gegen Swisscom

Biel (ots)

(14.11.2002) - Die Swisscom muss unrechtmässig
erzielte Einnahmen von 2 Mio. Franken in die Bundeskasse abliefern. 
Sie hat diese Einnahmen mit der widerrechtlichen Verwendung von 
vertraulichen Informationen über ihre Abonnentinnen und Abonnenten 
erzielt. Dies hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) im Rahmen 
eines Aufsichtsverfahrens festgestellt.
Die Swisscom hat für Marketingaktivitäten und für die Kontrolle von 
gebündelten Dienstleistungen unerlaubterweise Daten verwendet, 
welche im Rahmen der sogenannten Carrier Selection (freie Wahl der 
Dienstanbieterin) gesammelt wurden. Konkret hat das BAKOM in diesem 
Zusammenhang drei Sachverhalte untersucht:
  • Die Swisscom hat die Kundinnen und Kunden anderer Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA), u.a. relativ kurz nachdem sie gewechselt hatten, direkt angeschrieben, um sie zu einer Rückkehr zu Swisscom zu bewegen. Für dieses Direktmarketing hat sie vertrauliche Informationen über ihre Abonnentinnen und Abonnenten verwendet.
  • Zur Nutzung des Anrufbeantwortungsdienstes "Combox" der Swisscom mussten die Abonnentinnen und Abonnenten vertraglich auf eine allfällige "Preselection" bei einer anderen FDA verzichten. Zur Kontrolle dieser Vertragsbestimmung griff die Swisscom ebenfalls auf vertrauliche Informationen über ihre Abonnentinnen und Abonnenten zurück.
  • Der Bluewin-Internetzugang war nur dann möglich, wenn die Abonnentinnen und Abonnenten die entsprechende Verbindung über Swisscom hergestellt haben. Um den Internetzugang sperren zu können, wenn eine andere FDA involviert ist, hat die Swisscom auch hier vertrauliche Informationen über ihre Abonnentinnen und Abonnenten benutzt.
Das BAKOM hat der Swisscom die rechtswidrige Verwendung dieser 
vertraulichen Informationen untersagt und die damit unrechtmässig 
erzielten Einnahmen auf Fr. 2 Mio. geschätzt. Diese sind von der 
Swisscom an den Bund abzuliefern.
Gegen die Verfügung des BAKOM kann bei der Rekurskommission des 
Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und 
Kommunikation (UVEK) Beschwerde erhoben werden.
Bundesamt für Kommunikation
Amtskommunikation
Auskünfte:
Peter Fischer 
Stv. Direktor BAKOM 
+41 32 327 55 99 
peter.fischer@bakom.admin.ch

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