Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
BAKOM: Gewährleistung der Arbeitsbedingungen in der Telekom-Branche
Biel (ots)
Die Telekomanbieter sind gesetzlich verpflichtet die Arbeitsbedingungen der Branche zu gewährleisten. Ein vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zum Schluss, dass diese Bedingung in erster Linie Sozialdumping unterbinden will. Die Arbeitsbedingungen der Branche sind laut Gutachten nicht eingehalten, wenn wesentliche Abweichungen vom Branchendurchschnitt im Kerngehalt des Arbeitsverhältnisses, nämlich Arbeitszeit, Lohn und Ferienanspruch, bestehen.
Der Zweck der Gesetzesbestimmung über die branchenüblichen Arbeitsbedingungen in der Telekommunikationsbranche besteht in der Vermeidung von so genanntem Sozialdumping, das heisst von Arbeitsbedingungen, die sich wesentlich von denjenigen der Branche unterscheiden. Unter "Arbeitsbedingungen der Branche" ist konkret der Kerngehalt eines Arbeitsverhältnisses gemeint, nämlich Arbeitszeit und Lohn, einschliesslich Ferienanspruch. Nicht angesprochen sind gemäss Gutachten Regeln zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses wie etwa Lohnfortzahlungen im Rahmen von Sozialplänen. Die mit der Gesetzesbestimmung angesprochene "Branche" lässt sich auf alle Anbieter von Fernmeldediensten begrenzen. Nicht einzubeziehen sind jedoch beispielsweise Zulieferbetriebe und Betriebe, die in der Wertschöpfungskette vor- oder nachgelagert sind, da sie nicht im Wettbewerb mit den Konzessionärinnen stehen. Eine Verpflichtung zum Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen oder deren erleichterte Allgemeinverbindlichkeitserklärung lässt sich aus Art.6 des Fernmeldegesetzes (FMG) nicht ableiten. Es gelten die allgemeinen Regeln des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen.
Sind die Arbeitsbedingungen der Branche in diesem Sinne nicht eingehalten, schreitet das BAKOM als Aufsichtsbehörde ein und beantragt gegebenenfalls der Eidg. Kommunikationskommission (ComCom) als Konzessionsbehörde Massnahmen. Das BAKOM wird die Folgerungen aus den Gutachten mit den Gewerkschaften und mit Fernmeldedienstanbieterinnen erörtern. Geprüft wird dabei, inwiefern mit dem Einsatz einer tripartiten Kommission die Arbeitsbedingungen der Branche im Sinne des Gutachtens beobachtet werden sollen.
Gemäss Fernmeldegesetz (Art. 6 Abs. 1 Bst. c FMG) müssen die Anbieterinnen von Fernmeldediensten die "Arbeitsbedingungen der Branche gewährleisten". Im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit hat das BAKOM zu prüfen, ob die Telekomanbieter diese Konzessionsbedingung einhalten, was im Zusammenhang mit Restrukturierungen in der Branche schon zu Diskussionen geführt hat. Um für diese Überprüfung über bessere Grundlagen zu verfügen hat das BAKOM das Gutachten zur Erarbeitung entsprechender Grundlagen in Auftrag gegeben. Das Gutachten besteht aus einem von Prof. Jean-Fritz Stöckli, Ordinarius für Privatrecht (Spezialgebiet Arbeitsrecht) an der Universität Basel verfassten juristischen Teil und einer von Prof. Georg Sheldon durchgeführten empirischen Untersuchung.
Die Gutachten von Prof. J.F. Stöckli und Prof. G. Sheldon können im Volltext unter http://www.bakom.ch/de/telekommunikation/grundlagen/arbeitsbedingung en/index.html abgerufen werden.
BAKOM Bundesamt für Kommunikation Amtskommunikation
Auskünfte: Peter Fischer Stv. Direktor BAKOM + 41 32 327 55 99