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Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)

BAKOM: Unerlaubtes politisches Sponsoring bei Radio Ri

Biel (ots)

Das BAKOM beanstandet einen Fall von unerlaubtem
politischen Sponsoring: Der Rheintaler Lokalsender Radio Ri nahm für 
seine Wahlpodien im Herbst 2003 Geld von politischen Parteien 
entgegen. Er verstiess so gegen das Sponsoringverbot für politische 
Sendungen und den Ausschluss der politischen Parteien vom 
Sponsoring.
Im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen vom Oktober 2003 wendeten sich 
die Regionalparteien an das Rheintaler Lokalradio Ri und ersuchten 
dieses, öffentliche Wahlpodien mit den Kandidierenden zu 
veranstalten und zu übertragen. Radio Ri übernahm darauf die 
Organisation und stellte den Parteien Rechnung für die Kosten. Da 
sich die Aufwendungen für die Veranstaltungen und die eigentlichen 
Radioübertragungen nicht einfach trennen lassen, kommt das BAKOM zum 
Schluss, dass eine Drittfinanzierung auch der Radiosendungen 
vorliegt.
Mit dieser Finanzierung verstiess Radio Ri laut dem Entscheid des 
BAKOM gegen zwei Sponsoringregeln des Radio- und Fernsehgesetzes 
(RTVG): Die erste untersagt ein Sponsoring von Sendungen, die der 
politischen Meinungsbildung dienen. Damit soll jede inhaltliche 
Einflussnahme zum vornherein ausgeschlossen werden. Die zweite 
Bestimmung besagt, dass mit einem Werbeverbot belegte Organisationen 
auch nicht als Sponsoren auftreten dürfen. Politische Parteien 
fallen in den Kernbereich des Verbots der politischen Werbung und 
dürfen deshalb auch keine Sendungen sponsern. Dies gilt vorliegend 
umso mehr, als die Sendungen vor den Parlamentswahlen ausgestrahlt 
wurden.
Das BAKOM verzichtet auf die Verhängung von administrativen 
Massnahmen. Es würdigt damit den Umstand, dass Radio Ri offenbar in 
guten Treuen davon ausging, die Finanzierung durch die politischen 
Parteien beziehe sich lediglich auf die Veranstaltungen, und nicht 
aufs Programm. Dafür spricht, dass sich die Zahlungen in einem eher 
bescheidenen Rahmen bewegten.
Radio Ri kann die Verfügung des BAKOM innert 30 Tagen beim 
Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und 
Kommunikation (UVEK) anfechten.
BAKOM Bundesamt für Kommunikation 
Amtskommunikation
Auskünfte: 
Samuel Mumenthaler 
Jurist Abteilung Radio und Fernsehen 
Tel. +41 32 327 59 46

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