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Krankenversicherung
2. Vernehmlassungspaket: Spitalfinanzierung und Förderung von Managed Care

(ots)

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum zweiten Paket von KVG- Revisionen eröffnet. Das Paket enthält je einen Botschaftsentwurf in den Bereichen Spitalfinanzierung und Managed Care inkl. Massnahmen im Medikamentensektor. Bei der Spitalfinanzierung geht es um den Wechsel von der Objekt- zur Leistungsfinanzierung und die fixe je hälftige Aufteilung der Kosten auf Kantone und Krankenversicherer. Unter dem Titel Managed Care werden Versicherungsmodelle mit integrierten Versorgungsnetzen im Gesetz verankert und definiert. Damit will der Bundesrat im Sinne einer qualitativ hochstehenden und wirtschaftlichen medizinischen Behandlung die Möglichkeiten erweitern und die Managed-Care-Modelle fördern. Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. Juli 2004.

Für das zweite Gesetzgebungspaket wird ein ordentliches 
Vernehmlassungsverfahren mit einer Frist von 2 Monaten durchgeführt. 
Dieses Paket soll dem Parlament vor der Herbstsession 2004 vorgelegt 
und anschliessend in einem beschleunigten Verfahren beraten werden, 
damit die vorgeschlagenen Änderungen auf den 1.1.2006 in Kraft 
treten können.
Die nun in die Vernehmlassung geschickten Vorschläge zur 
Spitalfinanzierung und zum Thema Managed Care waren anlässlich der 
abgebrochenen 2. KVG Revision mehrheitlich bereits im Parlament 
beraten worden und wurden zum Teil durch neue Elemente ergänzt, die 
sich aus den Vorarbeiten für die ursprünglich geplante 3. Revision 
ergeben.
Botschaft 2A: Wechsel zur "dual-fixen" Spitalfinanzierung Der 
Bundesrat schlägt einen Wechsel von der heutigen Objekt- zu einer 
Leistungsfinanzierung vor. Das heisst, dass nicht mehr die 
anrechenbaren Kosten eines Spitals als Betrieb insgesamt, sondern 
die effektiv erbrachten einzelnen Leistungen finanziert werden, was 
die Kostentransparenz erhöht. Der Wechsel wird auch insofern 
vorgenommen, als die Leistungen sowohl der öffentlichen als auch der 
privaten Spitäler, die in die kantonale Planung aufgenommen sind, 
unter Einbezug der Investitionskosten genau je zur Hälfte durch die 
Kantone und die Krankenversicherer entschädigt werden (sog. dual- 
fixe Finanzierung). Dieser Systemwechsel stellt eine weitgehende 
Gleichbehandlung zwischen den verschiedenen stationären 
Leistungsanbietern her, erleichtert daher den Wettbewerb und war in 
der politischen Diskussion mehrheitsfähig. Er ist, mit Ausnahme der 
unterschiedlichen Finanzierung von ambulanten und stationären 
Leistungen, ein wettbewerbliches Modell, das auf dem Preis- 
Leistungsverhältnis und der notwendigen Markttransparenz aufbaut. 
Gleichzeitig gibt sich der Bundesrat den Auftrag, innert drei Jahren 
einen Vorschlag für ein sogenanntes monistisches Finanzierungssystem 
vorzulegen, das mit nur einem statt zwei Kostenträgern die 
Finanzierungstransparenz weiter erhöhen würde. Mit diesen Vorschägen 
zur Spitalfinanzierung übernimmt der Bundesrat im Wesentlichen die 
Resultate aus der vom Parlament abgebrochenen 2. KVG-Revision.
Botschaft 2B: Förderung von Managed Care In den letzten Jahren hat 
sich international die Erkenntnis durchgesetzt, dass für eine 
qualitativ hochstehende und wirtschaftliche medizinische Behandlung 
integrierte Angebote notwendig sind, bei denen erstens die Patienten 
und Patientinnen während des gesamten Diagnose- und 
Behandlungsprozesses begleitet und betreut werden und zweitens die 
Versicherer und Leistungserbringer mit in die finanzielle 
Verantwortung der gesamten Behandlung einbezogen werden (sog. 
Managed Care-Modelle). Mit der 2. KVG-Revision hätten im Sinne der 
Förderung der Managed Care-Modelle die Versicherer verpflichtet 
werden sollen, allein oder zusammen mit anderen Versicherern, eine 
oder mehrere entsprechende "besondere Versicherungsformen" 
anzubieten, in welchen die Leistungserbringer Budgetverantwortung zu 
übernehmen hätten. Damit war faktisch ein Zwang zum Angebot eines 
integrierten Versorgungsnetzes verbunden, das als Alternative zur 
Vertragsfreiheit angesehen wurde. Dieser Zusammenhang wird nun 
aufgegeben. Der Bundesrat geht davon aus, dass eine Vertragsfreiheit 
- und allenfalls später eine monistische Spitalfinanzierung - 
weitere Anreize zum Ausbau des Managed-Care- Angebots setzen 
dürften.
Mit dem nun vorliegenden Vorschlag wird für ein Umfeld gesorgt, das 
der Ausbreitung der Managed-Care-Modelle förderlich ist, ohne aber 
den Versicherern solche Modelle explizit vorzuschreiben. Vielmehr 
werden integrierte Versorgungsnetze als weitergehende und 
zusätzliche "besondere Versicherungsform" im Gesetz definiert. 
Dieses Modell wird mit einem Versorgungsziel verknüpft, das den 
Versicherten eine umfassende Betreuung in guter Qualität garantiert. 
Innerhalb der Behandlungskette können zur Erreichung dieses Ziels 
die bestehenden Pflichtleistungen der Grundversicherung durch 
Zusatzleistungen ergänzt werden.
Im Bereich der Medikamente werden die in der 2. KVG-Revision 
vorgeschlagenen Massnahmen aufgenommen. Insbesondere soll im Gesetz 
explizit verankert werden, dass bei Verschreibung eines Wirkstoffes 
an Stelle eines Produktes den Versicherten ein preisgünstiges 
Medikament abgegeben werden muss. Diese Massnahme erweitert im 
Dreieck Arzt/Ärztin - Patient/in - Apotheker/in die Möglichkeit des 
Einflusses zu Gunsten eines wirtschaftlichen Medikamenteneinsatzes. 
Generell müssen bei gleicher Eignung mehrerer Produkte preisgünstige 
Arzneimittel verordnet und abgegeben werden.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:	 Fritz Britt, Vizedirektor, Bundesamt für 
Gesundheit, 031 322 95 05
Vernehmlassungsunterlagen: abrufbar auf der Website des BAG 
(www.bag.admin.ch/kv/d)

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