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Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) wird angepasst

(ots)

Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung vom 9. September 1981 über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) gutgeheissen. Mit der Verordnungsänderung wird eine weitere Serie der Ortsbilder von nationaler Bedeutung in das Inventar aufgenommen.

Das Natur- und Heimatschutzgesetz verpflichtet den Bund, dass bei 
Erfüllung einer Bundesaufgabe Landschafts- und Ortsbilder, 
geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler geschont 
und, wo das allgemeine Interesse an ihnen überwiegt, ungeschmälert 
erhalten bleiben. Um diese Aufgabe wahrzunehmen, erstellt der Bund 
Inventare von Objekten mit nationaler Bedeutung im Bereich des 
Natur- und Heimatschutzes, welche er regelmässig überprüft und 
aktualisiert.
1981 konnte aufgrund der Verordnung über das Bundesinventar der 
schützenwerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) eine erste Serie mit 
122 Objekten ins Inventar aufgenommen werden. Die Inventararbeit 
wurde seither mit 12 Serien erweitert. Gegenstand des 
Bundesinventars bilden jene Ortsbilder, denen nationale Bedeutung 
zuerkannt wird. Es umfasst die schützenswerten Dauersiedlungen der 
Schweiz und dient dem Bund bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und 
Pflichten aufgrund der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung. Der 
Bundesrat hat nun einer Änderung der Verordnung (VISOS) zugestimmt, 
so dass eine weitere Serie der Ortsbilder von nationaler Bedeutung 
in das Inventar aufgenommen werden kann. Es betrifft:
- Kanton Basel-Stadt: Ersterfassung ganzer Kanton 
- Kanton Bern: Ergänzung
- Canton de Fribourg/Kanton Freiburg: Ergänzung
- Kanton Luzern: Ergänzung
- Repubblica e Cantone Ticino: Ergänzung
- Kanton Uri: Ergänzung
- Canton de Vaud: Ersterfassung und Ergänzung
Nachdem die betroffenen Kantone und die interessierten Bundesstellen 
angehört worden sind, wird die vorliegende 13. Serie auf den 
1.1.2006 in Kraft gesetzt.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Johann Mürner, Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege, Bundesamt für 
Kultur, Tel. 031/322'80'59

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