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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Botschaft zum Uebereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr

Bern (ots)

Der Bundesrat hat die Botschaft zum Uebereinkommen
über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) zu Handen der Eidg.
Räte verabschiedet. Die Revision dieses umfangreichen Regelwerkes
wurde notwendig, da sich mit der Bahnreform in zahlreichen
Vertragsstaaten die rechtlichen wie auch die organisatorischen
Rahmenbedingungen im Eisenbahnbereich stark gewandelt haben.
Die staatliche Organisationsstruktur der Eisenbahnunternehmen
behinderte bis vor einigen Jahren den Wettbewerb im Eisenbahnverkehr.
Die in der Zwischenzeit mit der Bahnreform in Angriff genommene
Oeffnung des Marktes verlangt auch nach einer Reform des
internationalen Eisenbahnrechts. Mit dem Protokoll von Vilnius aus
dem Jahre 1999 wurden die Aufgaben der Zwischenstaatlichen
Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF)
erweitert. Sie wird sich in Zukunft praktisch mit allen Fragen
befassen, die sich im internationalen Eisenbahnverkehr stellen und
auf staatlicher Ebene geregelt werden müssen. Neu wird OTIF auch
einen Beitrag zur Interoperabilität und zur Harmonisierung im
Eisenbahnbereich leisten. Dazu kann sie technische Normen für
verbindlich erklären und auf die Vereinheitlichung der in den
Vertragsstaaten geltenden technischen Vorschriften hinwirken.
Die dazu notwendigen rechtlichen Grundlagen sind im Uebereinkommen
über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) festgelegt. Das
revidierte Uebereinkommen enthält neu sieben Anhänge, die
verschiedene Aspekte des Eisenbahnverkehrs international regeln, wie
z.B. die internationale Beförderung von Personen und Gütern, den
internationalen Transport gefährlicher Güter auf der Schiene oder die
Verwendung von Eisenbahnwagen im internationalen Verkehr.
Da die Anpassungen des COTIF stark durch die Eisenbahnreformen in
der EU geprägt wurden, ist es in seiner revidierten Fassung mit der
von der EU befürworteten Bahnreform kompatibel.

Kontakt:

Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, Tel. +41 31 322 36 43

Beilagen:
- Botschaftstext
- Der umfangreiche technische Anhang steht unter
http://www.bav.admin.ch zur Verfügung oder kann beim Bundesamt für
Verkehr bezogen werden.

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