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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Gefährliche Güter sollen noch sicherer transportiert werden

Bern (ots)

Gefahrenguttransporte sollen möglichst sicher werden.
Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) setzt dazu per
Anfang August Richtlinien in Kraft. Diese erlauben es, die Risiken
beim Transport gefährlicher Güter nach einheitlichen Massstäben zu
beurteilen. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Bundesbehörden,
Bahnen und der chemischen Industrie ist daran, einen Massnahmenplan
zur praktischen Umsetzung der Richtlinien zu erarbeiten.
Bundespräsident Moritz Leuenberger will den Vollzug der
Störfallverordnung beim Transport gefährlicher Güter beschleunigen.
Er hat deshalb das BUWAL beauftragt, per Anfang August Richtlinien in
Kraft zu setzen. Diese Beurteilungskriterien II zur
Störfallverordnung (StFV), erlauben es den Vollzugsbehörden, die
Risiken von Gefahrenguttransporten nach einheitlichen Massstäben zu
beurteilen.
Die neuen BUWAL-Richtlinien gelten sowohl für bestehende als auch
für neue Verkehrswege, auf denen gefährliche Güter transportiert
werden. Sie richten sich an die Behörden von Kantonen und Bund, die
mit dem Vollzug der Störfallverordnung bei den Eisenbahnen, bei den
Durchgangsstrassen und beim Rhein beauftragt sind. Die
Vollzugsbehörden haben die Aufgabe, zusammen mit den betroffenen
Inhabern der Verkehrswege die Risiken des Transports gefährlicher
Güter zu erheben, sie anhand dieser Richtlinien zu beurteilen und
wenn nötig Massnahmen zur Reduktion dieser Risiken anzuordnen.
Die Richtlinien teilen die Risiken in drei Klassen ein: untragbar
(Klasse 1), problematisch (Klasse 2) und tragbar (Klasse 3). Bei
untragbar hohen Risiken müssen gemäss Störfallverordnung Massnahmen
zu deren Reduktion getroffen werden; problematische Risiken dürfen
die Vollzugsbehörden nur dann als tragbar beurteilen, wenn alle
verhältnismässigen Massnahmen zur Risikominderung getroffen worden
sind; Risiken der Klasse 3 müssen nicht weiter reduziert werden.
Wirksame Massnahmen zur Reduktion des Risikos
Eine Studie des Bundes zur Vorabklärung hatte gezeigt, dass von
den Richtlinien in erster Linie Transporte mit den Bahnen betroffen
sind. Diese erste summarische Risikoeinschätzung zeigt, dass bei rund
vier Prozent der Schweizer Bahnstrecken oder etwa 135 Kilometern das
Risiko von Unfällen bei Gefahrenguttransporten in der Klasse 1
(untragbar) liegt; ungefähr ein Drittel des Bahnnetzes könnte Risiken
der Klasse 2 aufweisen. Auf dem restlichen Schienennetz sind keine
untragbaren oder problematischen Risiken zu erwarten.
Der Vorsteher des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) hat in der Folge das BUWAL beauftragt, zusammen
mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV), den SBB, der chemischen
Industrie - vertreten durch die Schweizerische Gesellschaft für
Chemische Industrie (SGCI) - und dem Bundesamt für Strassen (ASTRA)
bis Ende Jahr Massnahmen zu evaluieren, um die Risiken bei den
Eisenbahnen unter die kritische Schwelle zu senken. Diese
Arbeitsgruppe soll insbesondere auch die Kosten und die zur Umsetzung
nötige Zeit abschätzen. Das UVEK will zudem verhindern, dass sich der
Transport gefährlicher Güter massiv von der Bahn auf die Strasse
verlagert, weil sich sonst die Risiken erhöhen.
Zu einer erheblichen Verminderung des Unfallrisikos beitragen
könnte die Verwendung verbesserter Kesselwagen inklusive verstärkter
Behälter für den Transport gefährlicher Stoffe wie Chlor, Ammoniak
oder Benzin. Eine weitere Massnahme könnten alternative Routen sein,
d.h. die Vermeidung von Strecken, die durch bevölkerungsreiche
Gebiete, Bahnhöfe mit grossem Publikumsverkehr oder durch Tunnels
führen, in denen sich gleichzeitig Personenzüge befinden. Auch
Geschwindigkeitsreduktionen sind zu prüfen. Schliesslich könnte das
Risiko beim Transport bestimmter Güter gesenkt werden, indem das
Transportgut in kleineren Einheiten befördert wird. Die wirksamste
Massnahme zur Risikominderung besteht allerdings darin, gefährliche
Güter dort zu produzieren, wo sie gebraucht werden - und damit den
Transport überflüssig zu machen. Hier ist zu prüfen, ob der
Aufwand wirtschaftlich tragbar ist.

Kontakt:

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation; Pressedienst.

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