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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Leitplanken für eine sichere Stromversorgung

Bern (ots)

Bevölkerung und Wirtschaft sollen sich auch künftig
auf eine sichere, konkurrenzfähige und preisgünstige Stromversorgung
verlassen können. Die vom Bundesrat heute in die Vernehmlassung
geschickte Elektrizitätsmarktverordnung (EMV) soll den
schweizerischen Weg in einen geöffneten Strommarkt verbindlich
regeln. Kernstücke sind die Garantie der Versorgungssicherheit, die
Stärkung der Wasserkraft und des Ökostroms, der Schutz der
Kleinkunden, Vorschriften für die Berechnung fairer
Durchleitungsgebühren sowie flankierende Massnahmen für das von der
Marktöffnung betroffene Personal. Die Vernehmlassung dauert bis Ende
November.
Am 15. Dezember 2000 hat das Parlament mit grosser Mehrheit das
Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) verabschiedet. Im Einvernehmen mit dem
Bundesrat hat das UVEK noch vor der Referendumsabstimmung über das
Gesetz den Entwurf der Elektrizitätsmarktverordnung (EMV)
ausgearbeitet und mit den interessierten Kreisen diskutiert. Mit
diesem Vorgehen kann der Bundesrat aufzeigen, wie er das EMG umsetzen
will.
Marktöffnung auch für die kleinen Kunden
Im Vordergrund steht die Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung)
aller Kundinnen und Kunden sowie die Förderung der Transparenz, des
Wettbewerbs und der Effizienz in der Elektrizitätswirtschaft.
Insbesondere werden die Rechte und Pflichten der Stromnetzbetreiber
geregelt, welche auch künftig über natürliche Monopole verfügen.
Dabei handelt es sich insbesondere um die Durchleitungspflicht, die
Festlegung der Durchleitungsvergütung, die Verhinderung von
unangemessenen Monopolgewinnen, die Elektrizitätslieferungen
(beispielsweise Verbot von Gebühren beim Lieferantenwechsel), die
Schaffung einer Schiedskommission sowie die Aufgaben der
Preisüberwachung und der Wettbewerbskommission.
Klare Marktregeln
Die zu schaffende Nationale Netzgesellschaft soll eine zentrale
Rolle bei der Organisation des Marktplatzes für Elektrizität und bei
der Sicherung der Versorgung spielen. Die Elektrizitätslieferanten
sind zu einer transparenten Rechnungsstellung verpflichtet. Sie
müssen künftig beim Angebot und auf der Abrechnung auch auflisten,
aus welchem Land die Elektrizität stammt und ob sie aus Wasserkraft
oder anderen Energien, erzeugt worden ist. Die neuen Vorschriften
führen zu einer vermehrten Kundenorientierung der bisherigen
«Versorger» und lösen erwünschte Innovationen aus, beispielsweise bei
der dezentralen Elektrizitätserzeugung.
Versorgungssicherheit erstmals gesetzlich geregelt
Das Gesetz und die vorgeschlagenen Ausführungsbestimmungen gehen
weit über das Aufstellen von blossen Marktregeln hinaus. Verglichen
mit heute wird die Versorgungssicherheit mit konkreten Massnahmen
gestärkt : Die Netzbetreiber können verpflichtet werden, nötigenfalls
die Netze und Produktionskapazitäten auszubauen. Die Nationale
Netzgesellschaft muss ausreichend Reserveenergie bereitstellen.
Ausserdem soll der Bund bei sich abzeichnenden Engpässen oder
missbräuchlichem Marktverhalten Gegenmassnahmen treffen.
Verstärkte Förderung der Wasserkraft und der übrigen erneuerbaren
Energien
Mit der finanziellen Absicherung der Einspeisevergütung, der
unentgeltlichen Durchleitung für Elektrizität aus Kleinanlagen (z.B.
Sonne), mit der Möglichkeit, schon ab Inkrafttreten des EMG beliebige
Kunden mit Ökostrom zu beliefern sowie mit den vorgesehenen Darlehen
für bestehende Wasserkraftwerke werden günstige Bedingungen für die
sauberen, einheimischen Energiequellen geschaffen. Die
Kann-Formulierungen des Gesetzes sollen somit von Anfang an wirksam
werden. Ferner sind die Unternehmen der Elektrizitätsbranche im Falle
einschneidender Restrukturierungen zu Umschulungsmassnahmen
verpflichtet , womit soziale und berufliche Härten gemildert werden
können. Zahlreiche Vorgespräche mit den Betroffenen
Vom Januar bis August 2001 haben das UVEK und das BFE in mehreren
Runden Vorgespräche mit den von der Marktöffnung direkt betroffenen
Organisationen sowie mit den Kantonen und Vertretern der politischen
Parteien geführt. Parallel dazu führte das BFE, dem Subsidiaritäts-
und Kooperationsprinzip des EMG entsprechend, Gespräche mit den
Fachgruppen des Verbandes der schweizerischen
Elektrizitätsunternehmen. Geklärt wurden dabei die teilweise
komplexen Vollzugsfragen in Zusammenhang mit der Organisation des
Marktplatzes für Elektrizität. Dieser Dialog soll auch nach
Inkrafttreten des EMG weitergeführt werden. Die
Elektrizitätswirtschaft und die Behörden müssen vor allem in den
ersten Jahren der Marktöffnung nötigenfalls ihre Massnahmen der
Entwicklung im Elektrizitätsmarkt anpassen.
Die Vernehmlassung über den Entwurf der EMV dauert bis Ende
November 2001.

Kontakt:

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

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