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Bundesrat lanciert Agglomerationspolitik des Bundes

Bern (ots)

Der Bund will sich vermehrt für die nachhaltige
Entwicklung der Agglomerationen engagieren und die Realisierung
innovativer Projekte durch eine gezielte Anreizpolitik fördern. Mit
der Genehmigung des Berichts «Agglomerationspolitik des Bundes», den
das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und das Staatssekretariat für
Wirtschaft (seco) verfasst haben, gibt der Bundesrat den Startschuss
für eine aktivere Agglomerationspolitik des Bundes.
Der Bundesrat hat heute den Bericht «Agglomerationspolitik des
Bundes» genehmigt und dadurch deutlich gemacht, dass er künftig einen
grösseren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der schweizerischen
Agglomerationen leisten will. Der Bericht gibt einen Überblick über
die laufenden Bestrebungen und skizziert die Stossrichtungen der
künftigen Agglomerationspolitik des Bundes.
Die städtischen Gebiete, in denen rund 70 Prozent aller
Schweizerinnen und Schweizer leben, sind sowohl volkswirtschaftlich
wie auch kulturell von herausragender Bedeutung. Der allgemeine
«Verstädterungsprozess» in den Agglomerationen bringt die
verschiedensten Herausforderungen mit sich, beispielsweise in den
Bereichen Verkehr und Soziales.
Um befriedigende Antworten darauf zu finden, genügen die
traditionellen Organisationsstrukturen und Gemeindegrenzen oft nicht
mehr. Gefragt sind vermehrt horizontale (innerhalb der
Agglomerationen selbst) und vertikale Kooperationen (zwischen Bund,
Kantonen und Städten bzw. Gemeinden).
Fünf Strategien
Der Bundesrat verfolgt in seiner Agglomerationspolitik fünf
Strategien: Erstens will er die Anliegen der Agglomerationen in den
verschiedenen Sektoralpolitiken stärker berücksichtigen. Ein
bundesinternes Netzwerk der betroffenen Ämter soll diese horizontale
Kooperation fördern. Zweitens hat er vor, die vertikale
Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ebenen (Bund, Kantone,
Städte und Gemeinden) auszubauen. Daher gründete der Bund schon zu
Beginn dieses Jahres zusammen mit den Partnern der Konferenz der
Kantonsregierungen, dem Schweizerischen Städteverband und dem
Schweizerischen Gemeindeverband die Tripartite
Agglomerationskonferenz (TAK), die sich zum Ziel gesetzt hat, eine
gemeinsame Agglomerationspolitik zu entwickeln. Die TAK unterstützt
die Strategien des Berichts.
Als dritte strategische Ausrichtung beabsichtigt der Bund die
Zusammenarbeit innerhalb der Agglomerationen zu fördern. Hier besteht
ein besonders grosser Handlungsbedarf. Die Agglomerationen können
sich im Standortwettbewerb nur dann langfristig behaupten, wenn die
Kernstädte und ihre jeweiligen Agglomerationsgemeinden ihre
Interessen gemeinsam und koordiniert verfolgen. Einen ersten Schritt
in diese Richtung hat z.B. die Agglomeration Bern unternommen, indem
sie eine gemeinsame Wirtschaftsförderung betreibt.
Viertens begrüsst es der Bundesrat, wenn unsere Städte in das
europäische Städtenetz eingebunden werden. Dies erfordert einerseits
Massnahmen im Zusammenhang mit der Anbindung an das europäische
Eisenbahn-Hochgeschwindigkeitsnetz. Genau so wichtig ist aber auch,
dass unsere Städte die Zusammenarbeit mit europäischen Städten
generell intensivieren, wo immer sich gemeinsame Interessen
abzeichnen.
Die Informationsarbeit, die Förderung des Erfahrungsaustausches
sowie die Sensibilisierung der Bevölkerung und der Politiker für die
urbane Realität der Schweiz schliesslich sieht der Bundesrat als
fünfte wichtige Aufgabe.
Damit diese Strategien auch möglichst konkret und direkt umgesetzt
werden können, unterstützt der Bund in Zukunft nach bestimmten
Kriterien innovative Projekte - sogenannte «Modellvorhaben».
Beispielsweise könnte er die «Plattform Aargau - Solothurn» (PASO) in
konkreten Projekten wie der Erarbeitung gemeinsamer
Entwicklungsvorstellungen begleiten. Im Rahmen von PASO wollen die
Kantone Aargau und Solothurn die Probleme, die sich im Raum Aarau -
Olten - Zofingen - Solothurn ergeben, gemeinsam und koordiniert
angehen.
Agglomerationsverkehr eingebunden
Der Bericht bettet auch die Thematik des Agglomerationsverkehrs in
einen breiteren Kontext ein. Gestützt auf die Empfehlungen einer vom
UVEK eingesetzten Expertengruppe unter Leitung von Ständerat P. Bieri
hat der Bundesrat am 22. August 2001 beschlossen, sich grundsätzlich
vermehrt im Agglomerationsverkehr zu engagieren. Kurzfristig geht es
v.a. darum, das finanzielle Engagement des Bundes in diesem Bereich
zu verstärken. Auf längere Frist soll dieses Engagement, so der
Bericht, durch eine entsprechende Anreizpolitik unterstützt werden.
Beiträge vom Bund für den Agglomerationsverkehr werden an die
Auflagen geknüpft, dass die betreffenden Agglomerationen eine
gemeinsame Trägerschaft bilden und den Nachweis erbringen, dass sie
ihre Siedlungsentwicklung und den Verkehr optimal aufeinander
abstimmen. Zur Unterstützung dieser Bestrebungen soll ein neues
Instrument - das sogenannte Agglomerationsprogramm - im
Raumplanungsgesetz verankert werden.
Die Strategien sind auf den Zeithorizont 2010 ausgerichtet. Für
diesen Zeitraum rechnen ARE und seco mit einem finanziellen Aufwand
von ca. 11 Mio. Franken. Einige der vorgesehenen Massnahmen erfordern
zudem gesetzliche Anpassungen, die im nächsten Jahr in die Wege
geleitet werden sollen.

Kontakt:

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation, Presse- und Informationsdienst;

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, Kommunikationsdienst.

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