Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
UVEK: Freisetzungsversuch: UVEK zum Verfahrensentscheid des Bundesgerichts
Bern (ots)
UVEK nimmt Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis, das sich zu reinen Verfahrensfragen geäussert hat. Über den eigentlichen Streitpunkt, nämlich die Bewertung des Freisetzungsversuchs, ging es nicht.
Der Entscheid zeigt wie hoch die verfahrensrechtlichen Hürden für die Bewilligung von Freisetzungsversuchen sind und wie strikt diese Bestimmungen vom Bundesgericht überwacht werden.
Die ETHZ kann ihren Versuch nicht wie geplant noch in diesem Frühjahr beginnen.
Der Entscheid zeigt, dass die Freisetzungsverordnung noch nicht die gewünschte Klarheit hat, was die Ermittlung der Parteien betrifft.
Wie geht es weiter?
Das UVEK wird nun prüfen, ob die ETHZ unter diesen Umständen an der Behandlung ihres Gesuchs noch interessiert ist.
Wenn Ja, dann muss folgende Frage beantwortet werden: Muss das Verfahren ganz von Anfang an neu aufgerollt werden oder kann die Rekursinstanz (UVEK) den Verfahrensfehler korrigieren?
Künftig müssen die Behörden (BUWAL) aktiv ermitteln, wer in einem Bewilligungsverfahren mitwirken darf (entsprechender Hinweis im Bundesblatt, sofortige Anweisung an BUWAL).
Später allenfalls Verordnungsänderung.
Bern, 12. März.2003
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst