Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
UVEK: 37 neue Objekte im Hochmoorinventar
Berna (ots)
Die erste Revision des Bundesinventars der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung aus dem Jahre 1991 wurde heute vom Bundesrat verabschiedet. Bei den 37 neu ins Inventar aufgenommenen Objekten handelt es sich grösstenteils um Moore in höheren Lagen. Diese äusserst sensiblen Biotope spielen eine wichtige Rolle bei der Erhaltung der Artenvielfalt. Zudem wurden 15 bereits geschützte Objekte vergrössert. Die Änderung der Hochmoorverordnung tritt am 1. Mai 2003 in Kraft.
Hochmoore bilden sich auf wasserundurchlässigen Böden und werden ausschliesslich durch Niederschläge genährt. Diese nährstoffarmen Lebensräume reagieren äusserst empfindlich auf Schwankungen des Grundwasserspiegels und Veränderungen der ökologischen Rahmenbedingungen. Hochmoore sind Lebensräume für zahlreiche spezialisierte Pflanzen- und Tierarten und tragen zum Ausgleich des Wasserhaushaltes bei. Allerdings haben im Laufe der vergangenen hundert Jahre Torfabbau und Entwässerungen zum Verschwinden zahlreicher Moore geführt. Die meisten der heute noch vorhandenen Hochmoore befinden sich im Jura, in den Voralpen sowie in den Alpen.
Mit seinem Beschluss hat der Bundesrat die Aufnahme von 37 weiteren Objekten in das Bundesinventar gutgeheissen. Diese liegen in den Kantonen Obwalden (9), Graubünden (8), Bern (5), Luzern (3), Freiburg (3), Schwyz (2) sowie Uri, Glarus, Zug, St. Gallen, Tessin, Waadt und Wallis (je 1). Die meisten sind seit längerem bekannt und von den betroffenen Kantonen akzeptiert. Einige dieser Gebiete stehen bereits unter Schutz, wobei der Bund gemäss der geltenden Lastenverteilung für Biotope von nationaler Bedeutung zur Finanzierung der Schutzmassnahmen beiträgt.
Darüber hinaus wurden 15 weitere, bereits im Inventar aufgeführte Objekte in den Kantonen Zürich, Bern, Obwalden, Freiburg, Appenzell- Innerrhoden, St. Gallen, Tessin und Waadt vergrössert. Zwei Objekte in den Kantonen Nidwalden und Waadt wurden aus dem Inventar entlassen. Eine eingehende Untersuchung hatte ergeben, dass ihr Regenerationspotenzial äusserst gering beziehungsweise gleich null ist. Ihr Zustand war bereits bei der Aufnahme in das Inventar schlecht.
Die Änderung der Hochmoorverordnung tritt am 1. Mai 2003 in Kraft. Das Bundesinventar der Hoch- und Übergangsmoore ist eines der drei Inventare, die auf der Grundlage des Rothenthurm-Artikels erstellt wurden. Gemäss diesem Verfassungsartikel, der 1987 in einer Volksabstimmung angenommen wurde, müssen Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und gesamtschweizerischer Bedeutung unter Schutz gestellt werden. Das Bundesinventar wurde 1991 vom Bundesrat in Kraft gesetzt und umfasste damals 514 Objekte in 23 Kantonen.
Bern, 14. März 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Pressedienst
Auskünfte: Carole Gonet, Sektion Schutzgebiete, BUWAL, Tel. 031 322 93 65 Internet: Änderung der Hochmoorverordnung und Liste der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung: www.umwelt- schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20030314/00692/index.html
BUWAL-Seiten zum Thema Moorlandschaften: www.umwelt- schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_lrparks/moore/index.html