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UVEK: Leitplanken für Vorgehen nach Ablehnung des Staatsvertrags

Bern (ots)

Nach dem Nein des Parlaments zum Staatsvertrag kommen
die Auseinandersetzungen mit Deutschland im Luftverkehr in eine neue 
Phase. Der Bundesrat hat die Leitplanken für das weitere Vorgehen 
festgelegt.
Nach der Ablehnung des Staatsvertrags im Ständerat hat der Bundesrat 
das UVEK beauftragt, dem deutschen Verkehrsministerium offiziell 
mitzuteilen, dass der Staatsvertrag nicht ratifiziert wird und dass 
damit die auf den Vertrag gestützten vorgezogenen Massnahmen 
entfallen.
Deutschland hat bereits umgehend eine Verschärfung der heute 
geltenden Beschränkungen im deutschen Luftraum für An- und Abflüge 
nach und von Zürich angekündigt: Verlängerung der Nachtflugsperre 
von heute 22.00 – 6.00 Uhr auf neu 21.00 – 7.00 Uhr, Beschränkung 
der Ausnahmeklausel auf von Deutschland definierte Wettergründe. Die 
entsprechende Verordnung dürfte sehr rasch in Kraft treten.
Eine weitere Verschärfung soll innert eines Jahres erfolgen. 
Insgesamt sollen die Beschränkungen dazu führen, dass nicht mehr als 
80'000 An- und Abflüge pro Jahr über süddeutschem Gebiet erfolgen.
Die Massnahmen stellen gemäss Angaben von Swiss und Unique massive 
Eingriffe in den Betrieb des Flughafens dar. Die beiden Betriebe 
sind bereits an den Bundesrat gelangt und haben diesen um 
Unterstützung zur Aufrechterhaltung eines unterbruchlosen 
Flugbetriebes ersucht.
Der Bundesrat hat die Bedingungen für ein allfälliges rechtliches 
Vorgehen gegen eine verschärfte deutsche Durchführungsverordnung 
festgelegt. Mögliche Rechtswege sind: eine Klage bei der EU- 
Kommission, ein Vorgehen beim gemischten Ausschuss Schweiz - EU und 
eine Anfechtung der Verordnung vor deutschen Gerichten. Ein Vorgehen 
beim Rat der ICAO zieht der Bund nicht in Betracht. Ob und welche 
rechtlichen Schritte der Bund ergreift, wird von den 
Erfolgsaussichten, den Auswirkungen eines solchen Schrittes auf die 
Frage der Flugsicherung und von einer generellen Beurteilung der 
aussenpolitischen Auswirkungen abhängen. Die Einleitung von 
Rechtsverfahren soll mit den betroffenen Unternehmungen Swiss und 
Unique koordiniert werden. Über die Einleitung konkreter 
Rechtsverfahren wird der Bundesrat zu gegebener Zeit entscheiden.
Ferner hat der Bundesrat Kenntnis davon genommen, dass das UVEK 
gegebenenfalls einen Antrag für einen Nachtragskredit zur Führung 
der entsprechenden Prozesse stellen wird.
Bern, 26. März 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

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