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UVEK/ETEC: MEDIENMITTEILUNG UVEK Das Programm des Gegenvorschlags zur Volksinitiative Avanti Die wichtigen Eckpunkte sind für die Abstimmung bekannt

Bern (ots)

Ein Jahr nach Annahme des Gegenvorschlags zur
Volksinitiative Avanti muss der Bundesrat dem Parlament ein Programm 
zur Behebung der prioritären Engpässe auf den Nationalstrassen und 
in den Agglomerationen vorlegen. Die Verwaltung hat die Arbeiten zu 
diesem Programm aufgenommen. Zum heutigen Zeitpunkt sind zwar noch 
nicht alle Einzelheiten bekannt. Die wichtigen Informationen zum 
Programm, zu den erwarteten Kosten und zur Finanzierung liegen aber 
vor.
Zum Inhalt des Programms
Das Programm umfasst drei Teile: die Fertigstellung des 
Nationalstrassennetzes, die Beseiti-gung von neuralgischen Engpässen 
auf diesem Netz und Infrastrukturbeiträge an den öffentli- chen und 
privaten Agglomerationsverkehr auf Strasse und Schiene.
• Fertigstellung Nationalstrassennetz: Inhalt und Umfang des ersten 
Programmteils sind heute bekannt. Es ist die Fertigstellung des vom 
Parlament im Jahre 1960 beschlossenen und später mit einigen 
zusätzlichen Beschlüssen ergänzten Nationalstrassennetzes. Kon-kret 
geht es dabei unter anderem um folgende Strecken (vgl. Karte): A16 
Transjurane, A9 Oberwallis, A8 Brünig, A5 Neuenburg, A5 Umfahrung 
Biel, A4 Westumfahrung Zürich.
• Ausbauten des Nationalstrassennetzes: Zu den erforderlichen 
Ausbauten beim National-strassennetz (zweiter Programmteil) hat das 
UVEK eine provisorische Prioritätenordnung erstellt. Nach dieser 
Abschätzung sind ausserhalb der Agglomerationen drei Nationalstras- 
senabschnitte in erster Priorität auszubauen. Es sind folgende 
Strecken (vgl. Karte): A1/A2 Härkingen-Wiggertal, A1 Luterbach- 
Önsingen und A4 Andelfingen-Schaffhausen Nord. Ins-gesamt handelt es 
sich um rund 40 Kilometer. Alle anderen Strecken ausserhalb von 
Ag-glomerationen inklusive die zweite Gotthardröhre sind zur Zeit in 
der 2. oder dritten Priorität eingestuft.
• Projekte in den Agglomerationen: Noch offen ist die Situation in 
den Agglomerationen, ganz besonders in den grossen Agglomerationen, 
wo die grössten Verkehrsprobleme be-stehen (vgl. Karte). Bund und 
Kantone erarbeiten zurzeit Agglomerationsprogramme, d.h. 
gesamtverkehrliche Lösungskonzepte, welche Strasse und Schiene 
(inkl. S-Bahn-Systeme) umfassen. Angesichts der wirtschaftlichen und 
ökologischen Vorteile des öffentlichen Ver-kehrs in diesen 
Ballungsräumen ist zu erwarten, dass dieser auf Strasse und Schiene 
einen grossen Beitrag zur Bewältigung der Probleme leisten wird.
Zu den groben Kosten und zur Finanzierung
Das Programm wird mit einem Infrastrukturfonds finanziert, welcher 
mit einem Teil der zweck-gebundenen Erträge aus Mineralölsteuern und 
Autobahnvignette und einer Ersteinlage aus den Reserven der 
Spezialfinanzierung Strassenverkehr von rund Fr. 1.6 Mrd. Franken 
gespeist wird. Die Umsetzung des Programms auf der Zeitachse wird 
letztlich von den verfügbaren Mit-teln bestimmt. Die folgenden 
Schätzungen zeigen die ungefähr erwartete Entwicklung unter der 
Annahme einer Programmlaufzeit von 20 Jahren:
Aus heutiger Sicht können rund 30 bis 40 Prozent der jährlich 
zweckgebundenen Erträge für die Finanzierung des Programms verwendet 
werden. Das sind rund 1 bis 1.5 Milliarden Franken jährlich bzw. 
rund 20 bis 30 Milliarden über 20 Jahre.
• Fertigstellung Nationaltrassennetz: Rund 10 Milliarden werden für 
die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes benötigt (vgl. bereits 
genannte Strecken).
• Agglomerationsverkehr (Schiene und Strasse, inkl. Langsamverkehr): 
Rund 7 Milliar-den - jährlich 350 Millionen - werden für den 
Agglomerationsverkehr verwendet. Mindestens ebensoviel müssen die 
Kantone und Agglomerationen selbst an den Agglomerationsverkehr 
bezahlen.
• Ausbauten Nationalstrassennetz: Für Ausbauten des 
Nationalstrassennetzes stehen so-mit zwischen 3 bis 13 Milliarden 
Franken zur Verfügung.
Diese Schätzungen zeigen: Das Programm wird zu keiner 
Strassenbauorgie führen. Vielmehr ist angesichts der knappen Mittel 
eine strenge Prioritätenordnung in Bezug auf Auswahl der Projekte 
und Realisierung auf der Zeitachse erforderlich.
Würde das Parlament mehr als 30 bis 40 Prozent der zweckgebundenen 
Erträge dem Fonds zuteilen, dann wäre die Finanzierung der anderen 
Strassenaufgaben des Bundes (beispielswei-se Unterhalt und Betrieb 
der Nationalstrassen) nicht mehr gesichert. Aus diesem Grund ver- 
pflichtet die Verfassungsbestimmung des Gegenvorschlags das 
Parlament zu einer ausgewo-genen Verteilung der Gelder auf 
Programm/Fonds und andere Aufgaben.
Die Finanzierung des Programms und der übrigen Aufgaben ist aus 
heutiger Sicht bis 2010 gesichert. Im nächsten Jahrzehnt könnte 
sich die Frage stellen, ob die Mineralölsteuer erhöht oder die 
geplanten Projekte erstreckt werden sollen. 
Fazit
Die wesentlichen Eckpunkte des Programms zum Gegenvorschlag Avanti 
sind heute bekannt. Offen ist zurzeit vor allem noch, welche 
Vorhaben in den Agglomerationen auf Strasse und Schiene gebaut 
werden müssen. Hier sind die laufenden Planungen abzuwarten. Die 
Finanzie-rung des Programms ist ausreichend, aber - wie bei allen 
anderen Infrastrukturbereichen - ist eine strenge Prioritätenordnung 
notwendig. Auch die Finanzierung der andern Strassenaufga-ben des 
Bundes bleibt gesichert.
Bern, 5 Dezember 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

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