Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
UVEK/ETEC: MEDIENMITTEILUNG UVEK Das Programm des Gegenvorschlags zur Volksinitiative Avanti Die wichtigen Eckpunkte sind für die Abstimmung bekannt
Bern (ots)
Ein Jahr nach Annahme des Gegenvorschlags zur Volksinitiative Avanti muss der Bundesrat dem Parlament ein Programm zur Behebung der prioritären Engpässe auf den Nationalstrassen und in den Agglomerationen vorlegen. Die Verwaltung hat die Arbeiten zu diesem Programm aufgenommen. Zum heutigen Zeitpunkt sind zwar noch nicht alle Einzelheiten bekannt. Die wichtigen Informationen zum Programm, zu den erwarteten Kosten und zur Finanzierung liegen aber vor.
Zum Inhalt des Programms
Das Programm umfasst drei Teile: die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, die Beseiti-gung von neuralgischen Engpässen auf diesem Netz und Infrastrukturbeiträge an den öffentli- chen und privaten Agglomerationsverkehr auf Strasse und Schiene.
Fertigstellung Nationalstrassennetz: Inhalt und Umfang des ersten Programmteils sind heute bekannt. Es ist die Fertigstellung des vom Parlament im Jahre 1960 beschlossenen und später mit einigen zusätzlichen Beschlüssen ergänzten Nationalstrassennetzes. Kon-kret geht es dabei unter anderem um folgende Strecken (vgl. Karte): A16 Transjurane, A9 Oberwallis, A8 Brünig, A5 Neuenburg, A5 Umfahrung Biel, A4 Westumfahrung Zürich.
Ausbauten des Nationalstrassennetzes: Zu den erforderlichen Ausbauten beim National-strassennetz (zweiter Programmteil) hat das UVEK eine provisorische Prioritätenordnung erstellt. Nach dieser Abschätzung sind ausserhalb der Agglomerationen drei Nationalstras- senabschnitte in erster Priorität auszubauen. Es sind folgende Strecken (vgl. Karte): A1/A2 Härkingen-Wiggertal, A1 Luterbach- Önsingen und A4 Andelfingen-Schaffhausen Nord. Ins-gesamt handelt es sich um rund 40 Kilometer. Alle anderen Strecken ausserhalb von Ag-glomerationen inklusive die zweite Gotthardröhre sind zur Zeit in der 2. oder dritten Priorität eingestuft.
Projekte in den Agglomerationen: Noch offen ist die Situation in den Agglomerationen, ganz besonders in den grossen Agglomerationen, wo die grössten Verkehrsprobleme be-stehen (vgl. Karte). Bund und Kantone erarbeiten zurzeit Agglomerationsprogramme, d.h. gesamtverkehrliche Lösungskonzepte, welche Strasse und Schiene (inkl. S-Bahn-Systeme) umfassen. Angesichts der wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile des öffentlichen Ver-kehrs in diesen Ballungsräumen ist zu erwarten, dass dieser auf Strasse und Schiene einen grossen Beitrag zur Bewältigung der Probleme leisten wird.
Zu den groben Kosten und zur Finanzierung
Das Programm wird mit einem Infrastrukturfonds finanziert, welcher mit einem Teil der zweck-gebundenen Erträge aus Mineralölsteuern und Autobahnvignette und einer Ersteinlage aus den Reserven der Spezialfinanzierung Strassenverkehr von rund Fr. 1.6 Mrd. Franken gespeist wird. Die Umsetzung des Programms auf der Zeitachse wird letztlich von den verfügbaren Mit-teln bestimmt. Die folgenden Schätzungen zeigen die ungefähr erwartete Entwicklung unter der Annahme einer Programmlaufzeit von 20 Jahren:
Aus heutiger Sicht können rund 30 bis 40 Prozent der jährlich zweckgebundenen Erträge für die Finanzierung des Programms verwendet werden. Das sind rund 1 bis 1.5 Milliarden Franken jährlich bzw. rund 20 bis 30 Milliarden über 20 Jahre.
Fertigstellung Nationaltrassennetz: Rund 10 Milliarden werden für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes benötigt (vgl. bereits genannte Strecken).
Agglomerationsverkehr (Schiene und Strasse, inkl. Langsamverkehr): Rund 7 Milliar-den - jährlich 350 Millionen - werden für den Agglomerationsverkehr verwendet. Mindestens ebensoviel müssen die Kantone und Agglomerationen selbst an den Agglomerationsverkehr bezahlen.
Ausbauten Nationalstrassennetz: Für Ausbauten des Nationalstrassennetzes stehen so-mit zwischen 3 bis 13 Milliarden Franken zur Verfügung.
Diese Schätzungen zeigen: Das Programm wird zu keiner Strassenbauorgie führen. Vielmehr ist angesichts der knappen Mittel eine strenge Prioritätenordnung in Bezug auf Auswahl der Projekte und Realisierung auf der Zeitachse erforderlich.
Würde das Parlament mehr als 30 bis 40 Prozent der zweckgebundenen Erträge dem Fonds zuteilen, dann wäre die Finanzierung der anderen Strassenaufgaben des Bundes (beispielswei-se Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen) nicht mehr gesichert. Aus diesem Grund ver- pflichtet die Verfassungsbestimmung des Gegenvorschlags das Parlament zu einer ausgewo-genen Verteilung der Gelder auf Programm/Fonds und andere Aufgaben.
Die Finanzierung des Programms und der übrigen Aufgaben ist aus heutiger Sicht bis 2010 gesichert. Im nächsten Jahrzehnt könnte sich die Frage stellen, ob die Mineralölsteuer erhöht oder die geplanten Projekte erstreckt werden sollen. Fazit
Die wesentlichen Eckpunkte des Programms zum Gegenvorschlag Avanti sind heute bekannt. Offen ist zurzeit vor allem noch, welche Vorhaben in den Agglomerationen auf Strasse und Schiene gebaut werden müssen. Hier sind die laufenden Planungen abzuwarten. Die Finanzie-rung des Programms ist ausreichend, aber - wie bei allen anderen Infrastrukturbereichen - ist eine strenge Prioritätenordnung notwendig. Auch die Finanzierung der andern Strassenaufga-ben des Bundes bleibt gesichert.
Bern, 5 Dezember 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst