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EFD: Entlastungsprogramm wirkt sich auch auf Personalbereich aus

Bern (ots)

03. Sep 2003 (EFD) Weil die Personalausgaben mit fast
fünf Milliarden Franken über acht Prozent der Gesamtausgaben des 
Bundes ausmachen, kann der Personalbereich bei den Einsparungen 
nicht ausgenommen werden. Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort 
auf eine Einfache Anfrage von Nationalrat Andreas Gross (SP/ZH) 
fest.
Gross hatte in seiner Einfachen Anfrage vom 7. Mai 2003 vom 
Bundesrat Auskunft darüber verlangt, wie die Einsparung von 600 
Stellen ohne gleichzeitigen Abbau von Aufgaben zu realisieren sei. 
Anlass zur Sorge war für ihn, dass die Erhöhung der Arbeitsbelastung 
des Bundespersonals negative Auswirkungen auf das Betriebsklima 
zeitigen könnte.
Angesichts des Aufgabenwachstums in der Bundesverwaltung geht mit 
einem Stellenabbau zwangsläufig die Notwendigkeit gesteigerter 
Arbeitseffizienz einher, hält der Bundesrat in seiner Antwort fest. 
Diese werde durch den Einsatz moderner Kommunikations- und 
Informationstechnik begünstig. Die periodisch durchgeführten 
Personalumfragen hätten bisher keine negativen Auswirkungen auf das 
Arbeitsklima ausgewiesen, sondern eine hohe Konstanz der 
Arbeitszufriedenheit in der allgemeinen Bundesverwaltung 
festgestellt.
Die Verfassung verpflichtet Bundesrat und Parlament zur Sanierung 
des Haushalts. Mit fast fünf Milliarden machen die Personalausgaben 
über acht Prozent der Gesamtausgaben des Bundes aus. Laut Bundesrat 
kann deshalb der Personalbereich bei den Einsparungen zur Entlastung 
des Bundeshaushalts nicht ausgenommen werden. Den vorgeschlagenen 
Mix von stellen- und lohnbezogenen Sparmassassnahmen bezeichnet die 
Landesregierung als angemessen und personalpolitisch vertretbar.
Auskunft: Markus Heuberger, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 52
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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