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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

Pressemitteilung zum Gutachten Rhinow "Verfassungsmässigkeit der Einführung von direkten Sanktionen im Kartellgesetz"

Bern (ots)

Unter der Leitung des Eidgenössischen
Volkswirtschaftsdepartments (EVD) wird zur Zeit der Entwurf für eine
Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) samt zugehöriger Botschaft
erarbeitet. Hauptpfeiler der Vorlage wird die Einführung von direkten
Sanktionen gegen harte Kartelle und gegen den Missbrauch von
Marktbeherrschung durch Unternehmen sein. In der Vernehmlassung zur
Teilrevision des KG wurde von verschiedener Seite die
Verfassungsmässigkeit von direkten Sanktionen bezweifelt. Das EVD hat
Prof. Dr. iur. René Rhinow (Universität Basel) damit beauftragt,
diese Frage zu prüfen.
Im Ergebnis gelangt das Gutachten zum Schluss, dass die
vorgeschlagene Sanktionenregelung als solche nicht gegen die
Bundesverfassung verstösst. Das Gutachten hält fest, dass die
Vermutung wonach harte Kartelle gemäss Artikel 5 Absatz 3 KG
unzulässig sind, und die Vermutung, dass die in Artikel 7
umschriebenen Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen
unzulässig sind, mit dem Kartellartikel der Bundesverfassung
vereinbar sind. Eine daran geknüpfte Sanktionsregelung (so wie in
Art. 49a vorgesehen) ist grundsätzlich verfassungskonform. Wenn
nämlich die Sanktionen dazu dienen, das materiellrechtlich verbotene
Verhalten zu ahnden und wenn sie auch geeignet sind, dieses Ziel zu
erreichen, kann nach Meinung des Gutachters aus Artikel 96 BV kein
Hinderungsgrund abgeleitet werden.
Im Gegenteil lasse sich dem Kartellartikel das Gebot entnehmen,
der Gesetzgeber habe dafür zu sorgen, dass schädliche Auswirkungen
von Kartellen auch zielkonform und wirkungsvoll bekämpft werden.
Aufgrund einer Analyse der faktischen Gegebenheiten und vor allem im
Falle der mangelnden Wirksamkeit der heute im Kartellgesetz
vorgesehen und praktizierten Sanktionsordnung, sei die Optimierung
der Wirksamkeit der an sich zulässigen im Kartellgesetz verankerten
Instrumente sogar geboten.
Das Gutachten ist auf der Homepage des EVD zugänglich
http://www.evd.admin.ch/de/dossiers/dossiers-f.asp?id=18&language=1

Kontakt:

Hans Isenschmid, Rechtsdienst EVD, Tel. +41 31 322 20 19
Eric Scheidegger, GS EVD, Tel. +41 31 322 20 14

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