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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

Anpassung der Verordnung über die Hilfe zu Gunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete

Bern (ots)

Die Anpassung der Ausführungsverordnung zum
"Bonny-Beschluss" trägt den neuen Elementen Rechnung, die das
Parlament anlässlich der Verlängerung des Beschlusses im vergangenen
Frühling eingeführt hat. Dies betrifft vor allem die
überbetrieblichen Finanzhilfen. Daneben bezieht die Verordnung die
Kantone in höherem Mass bei der Bestimmung der begünstigten Gebiete
ein.
Am 21. November 2001 hat der Bundesrat die Anpassungen der
Verordnung vom 16. Juni 1996 über die Hilfe zu Gunsten
wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete genehmigt. Der im März 2001 um 5
Jahre verlängerte Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1995 (bekannt unter
"Bonny-Beschluss") hat einige Änderungen eingeführt, die auf Stufe
Verordnung näher geregelt werden mussten. Die drei wichtigsten
Neuerungen sind:
1. Einführung der überbetrieblichen Finanzhilfen (Beispiel:
Unterstützung für Gründerzentren),
2. Entkoppelung der Steuererleichterungen von den anderen
Finanzhilfen wie Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen; es ist nun
möglich, Steuererleichterungen unabhängig von den anderen
Finanzhilfen zu gewähren,
3. Bestimmung der begünstigten Gebiete, die auf strukturelle
Probleme Rücksicht nehmen muss.
Die bedeutendste Anpassung erfolgte beim Verfahren zur Bestimmung
der begünstigten Gebiete. Die Kantone werden analog den Tendenzen in
der Regionalpolitik weitgehender in den Festlegungsprozess
einbezogen. Nach Inkrafttreten der Verordnungsänderung am 8. Dezember
2001 wird sich das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) ,
das vom Bundesrat den Auftrag zur Bestimmung der begünstigten Gebiete
erhalten hat, an die Kantone wenden. Diese sollen - unter
Respektierung eines fest definierten Anteils der Wohnbevölkerung -
konkrete Vorschläge unterbreiten. Das EVD wird die abschliessende
Festlegung im Februar/März 2002 vornehmen. Bis dahin bleibt die alte
Gebietsdefinition in Kraft. Wie von der nationalrätlichen Kommission
für Wirtschaft und Abgaben gewünscht, wird sich der Anteil der
Erneuerungsgebiete im bisherigen Rahmen bewegen, was ungefähr einem
Viertel der Schweizerischen Bevölkerung entspricht.  
ots Originaltext: EVD
Internet: www.newsaktuell.ch

Kontakt:

Philippe JEANNERET
Unternehmen/Finanzierungen
Tel. +41 31 322 29 61

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