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EVD: Milchmenge auf Begehren der Branche um 2 Prozent reduziert

(ots)

Der Bundesrat hat heute die Milchkontingente für das laufende Milchjahr um 2 Prozent gekürzt. Er setzte damit das Begehren der Branche zur Reduktion der Milchmenge sehr rasch um. Weiter hat der Bundesrat das Gesuchsverfahren für die Zusatzkontingente stark vereinfacht. Mit einer dringlichen Änderung von Artikel 31 des Landwirtschaftsgesetzes hat das Parlament in der Wintersession der Milchbranche grösseren Handlungsspielraum und entsprechende Verantwortung bei der Festlegung der Milchmenge übertragen. Ihre Beschlüsse und Anträge –auch solche innerhalb eines Milchjahres - sollen unter bestimmten Bedingungen für den Bundesrat eine beschränkte Verbindlichkeit erhalten. Der Verband der Schweizer Milchproduzenten (SMP), die Vereinigung der schweizerischen Milchindustrie (VMI) und die Fromarte haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und dem Bundesrat das Begehren gestellt, ihren im Laufe des vergangenen Herbstes gefassten Beschluss um Reduktion der Milchmenge noch für das laufende Milchjahr 2002/03 umzusetzen.

Unmittelbar nach der Verabschiedung der Gesetzesänderung hat dies 
der Bundesrat jetzt mit einer entsprechenden Änderung der 
Milchkontingentierungsverordnung vollzogen. Die mit der Durchführung 
betrauten Milchverbände werden die festgelegte Milchmenge, welche 
die Produzentinnen und Produzenten im laufenden Milchjahr 2002/03 
zusätzlich zu ihren Kontingenten vermarkten dürfen, von 4,5 Prozent 
auf 2,5 Prozent kürzen. Mit dieser Reduktion wird angestrebt, die 
nach wie vor schwierige Marktlage mit relativ hohen Käse- und 
Butterlagern weiter zu entspannen. Die Sömmerungsbetriebe und die 
Betriebe, welche die Milcheinlieferungen vor Ende 2002 eingestellt 
haben, sind von dieser Kürzung ausgenommen.
Weiter hat der Bundesrat das Verfahren für Zusatzkontingente 
angepasst. Ab 1. Januar 2003 kann der Talbauer, der für sein aus dem 
Berggebiet zugekauftes Tier ein Zusatzkontingent geltend machen 
will, das Gesuch zusammen mit der Zugangsmeldung an die 
Tierverkehrs- Datenbank (TVD) einreichen (auf der gleichen 
Meldekarte). Alles weitere, insbesondere die Kontrolle der 
Voraussetzungen, läuft dann automatisch ab. Das Verfahren setzt aber 
voraus, dass die nötigen Angaben in der TVD vollständig und korrekt 
vorhanden sind. Während eines Jahres können die Produzenten bei 
allfälligen Lücken in der sogenannten Tiergeschichte die 
erforderlichen Belege nachreichen. Ab 1. Januar 2004 wird für Tiere 
mit unvollständiger Tiergeschichte kein Zusatzkontingent mehr 
gewährt.
Das EVD hat auch die Departementsverordnung über die Höhe der 
Beihilfen für Milchprodukte geändert. Die im nächsten Jahre zur 
Verfügung stehenden Mittel zur Milchpreisstützung müssen abgebaut 
werden. Um dieser Situation Rechnung zu tragen, werden die Beihilfen 
für die Ausfuhr von Emmentaler in die EU und jene für die Verwertung 
von Vollmilchpulver auf 1. März 2003 reduziert.
Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, 
Hauptabteilung Produktion und Internationales, 
Sektion Milchkontingentierung, 
Andreas Galler, 
Tel. 031 322 26 35

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