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EVD: Pressemitteilung - 07.03.2003 Erhöhung der Streitwertgrenze in Konsumentschutzverfahren

(ots)

Der Bundesrat hat die geänderte Verordnung über die Streitwertgrenze in Verfahren des Konsumentenschutzes und des unlauteren Wettbewerbs per 1. April 2003 in Kraft gesetzt. Seit 1982 müssen die Kantone für verbraucherrechtliche Streitigkeiten ein Schlichtungsverfahren oder ein einfaches und rasches Prozessverfahren zur Verfügung stellen. Das gleiche Verfahren ist auch auf Streitigkeiten wegen unlauteren Wettbewerbs anwendbar. Bis jetzt war die Anwendbarkeit des Verfahrens auf einen Streitwert von 8000 Franken beschränkt.

Die neue Verordnung setzt die Streitwertgrenze nun auf 20'000 
Franken herauf. Damit wird der Streitwert den veränderten 
wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst. Seit der letzten Änderung 
der Verordnung im Jahre 1987 sind die Lebenshaltungskosten gestiegen 
und die Kaufkraft hat zugenommen. Die Erhöhung der Streitwertgrenze 
war auch ein Anliegen der Eidgenössischen Kommission für 
Konsumentenfragen, die in ihrer Empfehlung vom 15. März 2001 zur 
aussergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten dem 
Bundesrat eine Erhöhung in diesem Ausmass beantragt hat.
Zweck der Verordnung ist es, den Konsumentinnen und Konsumenten bei 
Streitigkeiten mit einem nicht zu hohen Streitwert ein einfaches und 
rasches und damit kostengünstiges Verfahren zu ermöglichen.
Auskünfte:
seco,
Blaise Sanglard,
Fachbereiche/Recht,
Tel. 031 324 08 09

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