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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Ausführungsverordnung zu den flankierenden Massnahmen

Bern (ots)

In seiner Sitzung vom 21. Mai 2003 hat der Bundesrat
die Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über die in die Schweiz 
entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die flankierenden 
Massnahmen zum freien Personenverkehr verabschiedet und das Datum 
ihres Inkrafttretens bestimmt. Gleichzeitig mit den bilateralen 
Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft 
hatte das eidgenössische Parlament am 9. Oktober 1999 die 
sogenannten flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr 
angenommen. Diese Massnahmen sollen verhindern, dass der freie 
Personenverkehr zu einem missbräuchlichen Unterbieten der 
Arbeitsbedingungen führt.
Nebst der Definition verschiedener Gesetzesbegriffe enthält die 
Verordnung insbesondere Ausführungsbestimmungen zu den folgenden 
drei Bereichen:
Regelung des Meldeverfahrens der entsandten Arbeitnehmerinnen und 
Arbeitnehmer durch die ausländischen Arbeitgeber; Einsetzen und 
Organisation der tripartiten Kommissionen, insbesondere der 
tripartiten Kommission des Bundes; Aufteilung der Finanzierung 
zwischen Bund und Kantonen bezüglich der tripartiten und 
paritätischen Kommissionen sowie der Entschädigungen an die 
Vertreter der Sozialpartner. Die flankierenden Massnahmen treten am 
1. Juni 2004 in Kraft. Ab diesem Datum wird die Kontrolle der 
Arbeits- und Lohnbedingungen der ausländischen Arbeitskräfte sowie 
der Grundsatz des Vorrangs der inländischen Arbeitnehmerinnen und 
Arbeitnehmer für die Staatsangehörigen der EU/EFTA aufgrund des 
Abkommens über den freien Personenverkehr aufgehoben (Ablauf der 
ersten Übergangsfrist). Um sicherzustellen, dass an diesem Datum 
alle Kantone über die notwendigen Strukturen verfügen, hat der 
Bundesrat beschlossen, diejenigen Bestimmungen vorzeitig in Kraft zu 
setzen, welche den Kantonen die Verpflichtung auferlegen, eine 
tripartite Kommission einzusetzen. Diese Bestimmungen treten am 1. 
Juni 2003 in Kraft.
Auskünfte:
Daniel Veuve,
seco,
Direktion für Arbeit,
Arbeitsbedingungen,
Tel. 031 322 29 31

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