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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Änderung der Pflanzenschutzverordnung

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute Änderungen der
Pflanzenschutzverordnung genehmigt, die eine besser Bekämpfung neuer 
Pflanzenschädlinge und - krankheiten erlauben. Die Änderungen 
erleichtern auch den Pflanzenhandel mit den Mitgliedländern der 
Europäischen Union (EU). Das Agrarabkommen zwischen der Schweiz und 
der EU sieht die gegenseitige Anerkennung des Pflanzenpasses vor. 
Der Pass bietet Gewähr für die phytosanitäre Qualität der Ware und 
erbringt den Nachweis, dass die betreffenden Pflanzen frei sind von 
schädlichen Quarantäneorganismen. Die Anerkennung des Passes bedingt 
jedoch die Gleichwertigkeit der schweizerischen und europäischen 
Gesetzgebung in Bezug auf die Massnahmen, die zur Bekämpfung von 
Quarantäneorganismen getroffen werden.
Die Entscheide des Bundesrates tragen zu einer Annäherung der 
Pflanzenschutzgesetzgebung bei. Sie dürften dem Gemischten Ausschuss 
für Landwirtschaft die Anerkennung des Pflanzenpasses ermöglichen, 
was schliesslich den Handel mit Pflanzen erleichtern wird.
Ein Teil der bundesrätlichen Beschlüsse betrifft die 
Schutzmassnahmen, die bei der Einfuhr von Waren nicht europäischer 
Herkunft angewendet werden. Sie werden auf den 1. Juli 2007 in Kraft 
treten. Die übrigen Entscheide regeln die Einführung der 
Pflanzenpassregelung für neue Pflanzen wie krautige Zierpflanzen und 
Gemüsepflanzgut. Diese letzten Änderungen dürften erst nach der 
gegenseitigen Anerkennung des Pflanzenpasses in Kraft treten.
Quarantäneorganismen können für die Landwirtschaft, den Gartenbau 
und die Forstwirtschaft verheerende wirtschaftliche Konsequenzen 
haben. Der Feuerbrand beispielsweise führt zu erheblichen Schäden 
sowohl in Apfel- und Birnenanlagen als auch an Hochstammobstbäumen. 
Eine weitere gefährliche Bakterienkrankheit ist die Braunfäule für 
Kartoffeln. Die goldgelbe Vergilbung ist im Rebbau gefürchtet.
Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft,
Abteilung Produktionsmittel,
Olivier Félix,
032 322 25 86 und
Sektion Zertifizierung und Pflanzenschutz,
Alfred Klay,
032 322 25 65

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