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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Ausführungsbestimmungen zur AP 2007

Bern (ots)

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
hat heute die Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur 
Agrarpolitik 2007 (Landwirtschaftsgesetz und Tierseuchen-gesetz) 
eröffnet. Die Änderungen bei den Verordnungen betreffen unter 
anderem die schritt- weise Umsetzung zur Versteigerung der 
Zollkontingente Schlachtvieh und Fleisch, die Ergänzung der 
Strukturverbesserungsmassnahmen, die neuen Umschulungsbeihilfen, die 
Umstellungsbeiträge im Pflanzenbau und Anpassungen bei den 
Direktzahlungsbestimmungen. Die Kantone, die politischen Parteien 
und interessierte Organisationen können sich zu insgesamt 38 
Verordnungen zum Landwirtschaftsgesetz und 2 Verordnungen zum 
Tierseuchengesetz vernehmen lassen. Ein bedeutender Teil der 
Vorschläge beruht auf Änderungen der Gesetzgebung im Rahmen der 
Debatte zur Agrarpolitik 2007, die in der Sommersession 
abgeschlossen wurde. Hinzu kommen einige Änderungsvorschläge 
aufgrund der Erfahrungen in der Praxis. Die meisten Verordnungen 
sollen analog zu den Gesetzesänderungen und unter Vorbehalt eines 
allfälligen Referendums auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt 
werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. September 2003.
Mit den Ausführungsbestimmungen soll die zweckmässige 
Weiterentwicklung der Reformen in der Agrarpolitik umgesetzt werden. 
Eine wesentliche Zielsetzung der Agrarpolitik 2007 ist die 
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen 
Betriebe und der schweizerischen Lebensmittelproduktion. Dazu trägt 
die Flexibilisierung der Milchmarktordnung mit einem schrittweisen 
Übergang zu einem privatrechtlichen Mengenmanagement wesentlich bei. 
Zusammen mit der Systemänderung bei der Fleischeinfuhr 
(Versteigerung der Importkontingente) wird der unternehmerische 
Handlungsspielraum der Landwirtschaftsbetriebe und der Marktpartner 
wesentlich erhöht. Erreicht wird das Ziel auch durch Verbesserungen 
bei der Investitionshilfe, durch Umstellungsbeiträge im Obst- und 
Weinbau sowie durch die teilweise Aufhebung oder Anpassung von 
Bezugsgrenzen bei den Direktzahlungen. Unterstützungsmassnahmen für 
die Wiederinstandstellung von Bodenverbesserungen oder für 
gemeinschaftliche Bauten zur Vermarktung von in der Region erzeugten 
Produkten können wesentlich zur Entwicklung im ländlichen Raum 
beitragen. Mit Umschulungsbeihilfen soll bei Bedarf ein 
sozialverträglicher vorzeitiger Ausstieg aus der Land-wirtschaft 
ermöglicht werden. Mit der Erhöhung der Produktsicherheit durch 
entsprechende Vorsorgemassnahmen und die schärfere Verfolgung von 
Zuwiderhandlungen werden auch die Interessen der Konsumentinnen und 
Konsumenten gestärkt. Im Zusammenhang mit den Bestimmungen im 
Tierseuchengesetz wird die Grundlage für die Mitfinanzierung der 
Entsorgung der Fleischabfälle durch den Bund geschaffen.
Die Vernehmlassungsunterlagen stehen ab sofort im Internet unter 
www.blw.admin.ch zur Verfügung.
Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft,
Sektion Information,
Jürg Jordi,
Tel. 031 322 81 28

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