Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Ausführungsbestimmungen zur AP 2007
Bern (ots)
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat heute die Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2007 (Landwirtschaftsgesetz und Tierseuchen-gesetz) eröffnet. Die Änderungen bei den Verordnungen betreffen unter anderem die schritt- weise Umsetzung zur Versteigerung der Zollkontingente Schlachtvieh und Fleisch, die Ergänzung der Strukturverbesserungsmassnahmen, die neuen Umschulungsbeihilfen, die Umstellungsbeiträge im Pflanzenbau und Anpassungen bei den Direktzahlungsbestimmungen. Die Kantone, die politischen Parteien und interessierte Organisationen können sich zu insgesamt 38 Verordnungen zum Landwirtschaftsgesetz und 2 Verordnungen zum Tierseuchengesetz vernehmen lassen. Ein bedeutender Teil der Vorschläge beruht auf Änderungen der Gesetzgebung im Rahmen der Debatte zur Agrarpolitik 2007, die in der Sommersession abgeschlossen wurde. Hinzu kommen einige Änderungsvorschläge aufgrund der Erfahrungen in der Praxis. Die meisten Verordnungen sollen analog zu den Gesetzesänderungen und unter Vorbehalt eines allfälligen Referendums auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. September 2003.
Mit den Ausführungsbestimmungen soll die zweckmässige Weiterentwicklung der Reformen in der Agrarpolitik umgesetzt werden. Eine wesentliche Zielsetzung der Agrarpolitik 2007 ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der schweizerischen Lebensmittelproduktion. Dazu trägt die Flexibilisierung der Milchmarktordnung mit einem schrittweisen Übergang zu einem privatrechtlichen Mengenmanagement wesentlich bei. Zusammen mit der Systemänderung bei der Fleischeinfuhr (Versteigerung der Importkontingente) wird der unternehmerische Handlungsspielraum der Landwirtschaftsbetriebe und der Marktpartner wesentlich erhöht. Erreicht wird das Ziel auch durch Verbesserungen bei der Investitionshilfe, durch Umstellungsbeiträge im Obst- und Weinbau sowie durch die teilweise Aufhebung oder Anpassung von Bezugsgrenzen bei den Direktzahlungen. Unterstützungsmassnahmen für die Wiederinstandstellung von Bodenverbesserungen oder für gemeinschaftliche Bauten zur Vermarktung von in der Region erzeugten Produkten können wesentlich zur Entwicklung im ländlichen Raum beitragen. Mit Umschulungsbeihilfen soll bei Bedarf ein sozialverträglicher vorzeitiger Ausstieg aus der Land-wirtschaft ermöglicht werden. Mit der Erhöhung der Produktsicherheit durch entsprechende Vorsorgemassnahmen und die schärfere Verfolgung von Zuwiderhandlungen werden auch die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten gestärkt. Im Zusammenhang mit den Bestimmungen im Tierseuchengesetz wird die Grundlage für die Mitfinanzierung der Entsorgung der Fleischabfälle durch den Bund geschaffen.
Die Vernehmlassungsunterlagen stehen ab sofort im Internet unter www.blw.admin.ch zur Verfügung.
Auskünfte: Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Information, Jürg Jordi, Tel. 031 322 81 28