Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Botschaft zur Änderung des Luftfahrtgesetzes (Prüfung der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen mit dem Luftverkehrsabkommen Schweiz-EG)
Bern (ots)
Der Bundesrat hat die Botschaft zu einer Änderung des Luftfahrtgesetzes verabschiedet. Mit einer Ergänzung des Luftfahrtgesetzes wird die Prüfung der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen mit dem Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EG geregelt. Das Luftverkehrsabkommen sieht vor, dass staatliche Beihilfen, falls überhaupt, nur unter bestimmten Bedingungen gewährt werden können. Die Überwachung der Einhaltung dieser Regeln durch die Schweiz liegt gemäss dem Abkommen in der Zuständigkeit der schweizerischen Behörden.
Mit einer neuen Bestimmung im Luftfahrtgesetz wird der Wettbewerbskommission als von Bundesrat und Verwaltungsbehörden unabhängiger Kommission die Aufgabe übertragen, in der Schweiz die Einhaltung der Regeln des Abkommens über staatliche Beihilfen zu überwachen. Der Prüfung unterliegen Entwürfe zu Beschlüssen des Bundesrats über Leistungen und Beteiligungen des Bundes an die schweizerische Luftfahrt. Dasselbe gilt für gleichartige Massnahmen der Kantone und Gemeinden sowie solche der EG und ihrer Mitgliedstaaten.
Die Ergänzung des Luftfahrtgesetzes ändert die Kompetenzen nicht. Die Budgethoheit des Parlamentes bleibt ebenso unberührt wie die Entscheidungszuständigkeit des Bundesrates. Treffen Bundesrat oder Bundesversammlung allerdings Beschlüsse, die im Widerspruch zur Stellungnahme der Wettbewerbskommission stehen, setzen sie sich dem Einwand eines abkommenswidrigen Verhaltens aus. Das könnte die im Abkommen vorgesehenen Konsequenzen nach sich ziehen (Anrufung des Gemischten Ausschusses; allfällig zeitweilige Schutzmassnahmen).
Auskünfte: Hans Isenschmid, Generalsekretariat EVD, Tel. 031 322 20