Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Zusätzliche Massnahmen für trockenheitsbedingte Härtefälle in der Landwirtschaft
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute zusätzliche Massnahmen für Härtefälle, die als Folge des trockenen Sommers 2003 in der Schweizer Landwirtschaft auftreten, beschlossen. In begründeten Fällen wird die Reduktion der Direktzahlungen auf Grund der geringeren Tierbestände im Jahr 2004 teilweise ausgeglichen. Darlehen im Rahmen der Betriebshilfe werden dazu beitragen, grössere Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Beide Massnahmen können im Rahmen der bestehenden Agrarkredite umgesetzt werden.
Die Trockenheit hat negative Auswirkungen auf die Einnahmen der Landwirtschaft in drei Bereichen: Erhöhung der Produktionskosten durch zusätzliche Futterzukäufe, Einnahmeausfälle durch tiefere Produzentenpreise und quantitative Mindererträge. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) schätzt, dass sich die Schäden in den betroffen Regionen auf rund 350 Millionen Franken belaufen, wovon rund 280 Millionen den Bereich Raufutterproduktion und Tierhaltung betreffen. Wegen den ausserordentlichen Futterzukäufen sind bei zahlreichen Betrieben ernsthafte Liquiditätsengpässe aufgetreten. Zusätzlich müssen verschiedene Betriebe mit weniger Direktzahlungen rechnen, weil sie ausserplanmässig Tiere verkaufen mussten.
Der Bundesrat gleicht für jene Tierhalter die wegen der Trockenheit ihre Tierbestände stark reduzieren mussten, die dadurch erfolgte Reduktion der Direktzahlungen des Jahres 2004 teilweise aus. Damit soll vermieden werden, dass Viehbestände der Direktzahlungen wegen und trotz Futtermangel zu früh wieder aufgestockt werden. Zudem sollen zur Überbrückung gravierender Liquiditätsschwierigkeiten rückzahlbare Betriebshilfe-Darlehen mit einem vereinfachten Verfahren ausgerichtet werden. Die zusätzlichen Massnahmen werden im Rahmen der bestehenden Landwirtschaftskredite ergriffen. Für den Bund entstehen keine zusätzlichen Ausgaben.
Der Bundesrat hat zudem zur Kenntnis genommen, dass die bisher ergriffenen Massnahmen im Bereich der ökologischen Vorschriften, der Einfuhrzölle auf Heu, Silage und Futtermittel sowie der Milchkontingentierung die bäuerlichen Kreise zufriedengestellt haben.
Für weitere Auskünfte: Bundesamt für Landwirtschaft, stellvertretender Direktor, Jacques Chavaz, 031/322 25 02