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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Inkraftsetzung des neuen Bundesgesetzes und der Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft

Bern (ots)

Das neue Bundesgesetz und die Verordnung über die
Förderung der Beherbergungswirtschaft werden auf den 15. Dezember 
2003 in Kraft gesetzt. Damit leistet der Bund einen Beitrag zur 
Erneuerung überlebensfähiger KMU-Betriebe der 
Beherbergungswirtschaft in den Saisongebieten. Die Eidgenössischen 
Räte verabschiedeten am 20. Juni 2003 das Bundesgesetz über die 
Förderung der Beherbergungswirtschaft. Mit der Inkraftsetzung des 
neuen Gesetzes und der Verordnung am 15. Dezember 2003 findet ein 
Paradigmawechsel statt. Nur noch langfristig überlebensfähige 
Beherbergungsbetriebe mit guten Ertragsaussichten werden gefördert. 
Der laufende Strukturwandel wird damit unterstützt und nicht 
aufgehalten.
Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) ist für den 
Vollzug der Förderungsmassnahmen zuständig. Mit den neuen 
Rechtsgrundlagen verfügt diese öffentlich-rechtliche Körperschaft 
nun über ein Instrumentarium, welches den Förderungszweck 
sicherstellt und die bestehenden Möglichkeiten des heutigen 
Kreditmarktes für touristische Klein- und Mittelbetriebe ausschöpfen 
kann.
Mit der neuen Verordnung geht zudem eine Reorganisation der SGH 
einher: Die Führungsspitze wurde verkleinert und ein neuer 
Businessplan erstellt, welcher der Gesellschaft eine wirksame 
Erfüllung ihrer gesetzlich übertragenen Finanzierungs- und 
Beratungsaufgaben erlaubt.
Die Eidg. Räte haben der SGH mit Finanzierungsbeschluss vom 20. Juni 
2003 ein zinsloses Bundesdarlehen von 80 Millionen Franken für die 
Periode 2003-2007 zur Verfügung gestellt. Da dieses Darlehen Teil 
des Entlastungsprogramms ist, wird erst in der Dezembersession 2003 
abschliessend über die Höhe des Bundesdarlehens entschieden.
Auskünfte:
seco,
Peter Keller,
Ressort Tourismus,
Tel. 031 322 27 58

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