Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Totalrevision der Pflanzenschutzmittel-Verordnung in der Vernehmlassung
Bern (ots)
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat die Vernehmlassung zur Totalrevision der Pflanzenschutzmittel-Verordnung eröffnet. Beim Verordnungsentwurf handelt es sich um Ausführungsbestimmungen zum neuen Chemikaliengesetz, zum Landwirtschaftsgesetz und zum Umweltschutzgesetz. Die Totalrevision bezweckt eine weitere Harmonisierung mit dem EU-Recht unter Wahrung des Schutzniveaus für Mensch und Umwelt, sowie den weiteren Abbau von technischen Handelshemmnissen mit den wichtigsten Handelspartnern. Am 15. Dezember 2000 hat das Parlament das neue Chemikaliengesetz verabschiedet. Damit wurde zusammen mit dem Landwirtschaftsgesetz und dem Umweltschutzgesetz die Basis für eine weitergehende Übernahme des EU-Pflanzenschutzmittelrechts und für eine Totalrevision der geltenden Pflanzenschutzmittel-Verordnung geschaffen. Sie soll voraussichtlich am 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt werden. Die integralen Bestimmungen der Verordnung umfassen sowohl Aspekte der landwirtschaftlichen Eignung von Pflanzenschutzmitteln, als auch Aspekte des Verbraucher-, Anwender- und Umweltschutzes. Das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) sowie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) waren an der Ausarbeitung des Entwurfes beteiligt.
Die Pflanzenschutzmittel-Verordnung regelt das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, namentlich die Zulassungsarten und verfahren, sowie deren Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung und enthält besondere Bestimmungen für den Umgang mit diesen Produkten. Die Zulassungsanforderungen sind mit jenen der EU weitgehend harmonisiert. Damit sind auch die Voraussetzungen geschaffen, um die EU-Zulassungsentscheide besser berücksichtigen und unnötige Doppelspurigkeiten bei der Behandlung von Zulassungsgesuchen vermeiden zu können. Dank der geplanten gemeinsamen Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel sollen die heutigen Parallelanmeldungen bei verschiedenen Bundesämtern entfallen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. März 2004. Innert dieser Frist können Stellungnahmen beim Bundesamt für Landwirtschaft, 3003 Bern, eingereicht werden. Die Vernehmlassungsunterlagen sind beim Bundesamt für Landwirtschaft erhältlich.
Auskünfte: Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Pflanzenschutzmittel, Martin K. Huber Tel. 031 322 26 25