Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Änderung der Verordnung zum Wohnbau- und Eigentumsförde-rungsgesetz verabschiedet
Bern (ots)
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. März 2004 die Änderung der Verordnung zum Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974 verabschiedet. Sie wird auf den 1. April 2004 in Kraft treten. Die Verordnungsänderung umfasst drei Punkte. Erstens wird präzisiert, unter welchen Bedingungen bei Not leidenden Geschäften Vorschüsse der Grundverbilligung erlassen werden können. Zweitens ermöglicht sie, die Laufzeit der Mietzinsbeiträge (Zusatzverbilligung I) zu verlängern. Drittens führt sie in Erfüllung eines Postulats von Nationalrat Robbiani für Bezüger von Zusatzverbilligungen bei den Einkommens- und Vermögensgrenzen eine Toleranzmarge ein.
Der vorzeitige Erlass von Forderungen aus Verbilligungsvorschüssen setzt voraus, dass für den Bund das Verlustrisiko insgesamt verringert wird. Die Laufzeit für den Bezug der Zusatzverbilligung kann um maximal sechs Jahre verlängert werden, da der Wegfall häufig zu nicht mehr tragbaren Wohnkosten und Vermietungsproblemen führt. Vorgesehen ist vorläufig eine Ausdehnung um vier Jahre, wobei im Fall von Wohneigentum die Wohnkosten des Bezügers der Zusatzverbilligung mehr als 35 Prozent des steuerbaren Einkommens ausmachen müssen. Schliesslich soll mit einer Toleranzmarge von 10 % verhindert werden, dass in laufenden Mietverhältnissen die Bewohnerschaft mit bescheidenen finanziellen Mitteln nicht schon wegen einer geringen Überschreitung der Einkommens- oder Vermögensgrenzen die Beihilfe verliert und im Endeffekt wirtschaftlich schlechter da steht als zuvor.
Auf der Basis des WEG sind seit 1975 über 100'000 Wohnungen direkt durch den Bund gefördert worden. Seit Ende 2001 werden keine neuen Gesuche um Grund- und Zusatzverbilligung mehr bewilligt. Das WEG wurde durch das Wohnraumförderungsgesetz WFG vom 21. März 2003 abgelöst.
Dokumente auf Internet: http://www.bwo.admin.ch/news/pressemitteilung/00150/index.html? lang=de
Auskünfte: Cipriano Alvarez, Bundesamt für Wohnungswesen, Tel.: 032 / 6549130