Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Änderung der Irak-Verordnung
Bern (ots)
Der Bundesrat hat am 12. Mai 2004 den Anhang der Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak mit den Namen von 204 Unternehmen und Körperschaften und von fünf natürlichen Personen ergänzt. Die Gelder dieser Personen, Unternehmen und Körperschaften sind in Übereinstimmung mit der Res. 1483 des Sicherheitsrates gesperrt. Gleichzeitig wurde eine technische Anpassung am Verordnungstext vorgenommen. Diese Änderungen treten am 13. Mai 2004 in Kraft. Bei den in den Anhang aufgenommenen Namen handelt es sich fast ausschliesslich um solche von staatlichen Firmen und Körperschaften mit Sitz im Irak, die aufgrund von Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung bereits seit dem 9. April 2003 von der Geldersperre betroffen sind. Es sind aber auch Firmen mit Sitz in der Schweiz (Logarcheo SA, Midco Financial SA), Liechtenstein (Aviatrans Anstalt) und Panama (Montana Management) auf die Liste gekommen, die nach UNO-Angaben von Personen kontrolliert werden, die der früheren irakischen Regierung nahe standen. Unter den natürlichen Personen figuriert K. Al Dulaymi, welcher die genannten Firmen kontrolliert bzw. kontrolliert hat. Mit diesen Anpassungen setzt die Schweiz entsprechende Beschlüsse des zuständigen Sanktionsausschusses der UNO um.
Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten, von denen anzunehmen ist, dass sie von den Finanzsanktionen betroffen sind, müssen diese dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) unverzüglich melden.
Der Verordnungstext und der Anhang sind auf der Internetseite des seco einsehbar (www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft > Sanktionen / Embargos > Sanktionsmassnahmen).
Auskünfte: Othmar Wyss, Staatssekretariat für Wirtschaft (seco), Tel. 031 324 09 16