Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Bundesrat lehnt STS-Initiative ab
Bern (ots)
Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten, die Volksinitiative Für einen zeitgemässen Tierschutz (Tierschutz - Ja!) abzulehnen. Die Initiative verlangt Tierschutzmassnahmen, die zum grossen Teil schon im heutigen Gesetz enthalten sind, und solche, die internationale Verträge verletzen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sein Vorschlag zur Revision des Tierschutzgesetzes, den er am 9. Dezember 2002 dem Parlament unterbreitet hat, einen modernen Tierschutz in unserem Land garantiert. Die Behandlung des revidierten Tierschutzgesetzes im Parlament wurde ausgesetzt bis zum Vorliegen der Botschaft zur Initiative. Die Volksinitiative Für einen zeitgemässen Tierschutz (Tierschutz Ja!) war im vergangenen Juli mit 117 113 Unterschriften eingereicht worden. Sie verlangt eine umfassende Änderung von Artikel 80 der Bundesverfassung.
Der heutige Artikel 80 der Bundesverfassung beauftragt den Bund, den Tierschutz gesetzlich zu re geln. Gestützt darauf hat das Parlament das Tierschutzgesetz erlassen, das im inter nationalen Vergleich als vorbildlich gilt. Eine Parlamentskommission rügte indessen, dass das Gesetz nicht von allen Kantonen gleich gut vollzogen wird. Der Bundesrat will diesem Missstand durch die Einführung neuer Vollzugsinstrumente wie vermehrter Ausbildung und Information begegnen.
Die Volksinitiative möchte das bisherige System grundlegend ändern. Statt eines umfassenden Rege lungsauftrags soll die Verfassung zahlreiche Detailvorschriften des Tierschutzes enthalten. Von die sen sticht eine besonders hervor: Importe von Tieren und tierischen Produkten (Fleisch, Würste, Käse, Leder, Wolle, Eierprodukte etc.) sollen nur noch erlaubt sein, wenn nachgewiesen ist, dass diese im Ausland nach den Grundsätzen des schweizerischen Tierschutzrechts produziert worden sind. Mit dieser Verfassungsbestimmung würde beispielsweise die Einfuhr von aus Batterieeiern produzierten Teigwaren und vieler anderer Lebensmittel verboten. Auch der Import von Ha lal- und Koscherfleisch würde untersagt, nachdem das Parlament erst 2003 eine Einfuhrregelung in das Tier schutzgesetz eingefügt hatte. Das Einfuhrverbot würde gegen bedeutende Staatsverträge verstossen, vor allem gegen das GATT/WTO- Abkommen, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen den UN-Pakt II, der die bürgerlichen und politischen Rechte regelt.
Der Bundesrat erachtet seinen Gesetzesentwurf vom 9. Dezember 2002 als geeignete Grund lage für eine nachhaltige Verbesserung des Tierschutzvollzugs in unserem Land. Er lehnt die Volksinitiative ab, weil diese für die Schweiz wichtige internationale Vereinbarungen verletzen würde. Darüber hinaus will sie auf dem Weg der Verfassungsänderung Fragen regeln, die gegebenenfalls einer Regelung auf Ge setzes- oder Verordnungsstufe bedürften.
Die zugehörige Botschaft des Bundesrates finden Sie unter www.bvet.admin.ch >Tierschutz> Gesetzgebung.
Auskünfte: Urs-Peter Müller, lic.iur., Bundesamt für Veterinärwesen, Rechtsdienst, Tel. 031 323 84 73