Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Änderungen von fünf Landwirtschaftsverordnungen
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute fünf Verordnungen im Landwirtschaftsbereich geändert. Die Einfuhrrechte für das Zollkontingent Brotgetreide werden neu nach dem Windhund-Verfahren zugeteilt. Durch den Wechsel vom bisherigen Versteigerungsverfahren zum Windhund an der Grenze (Reihenfolge der Verzollung) fallen für die Importeure von Brotgetreide ab 1. Januar 2005 die Steigerungskosten weg. Die Zollkontingentsmenge von 70'000 Tonnen wird durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in vier Tranchen freigegeben. Die Änderung wurde von der Branche beantragt, weil die Importpreise wegen den Versteigerungskosten über den Inlandpreisen lagen.
Geändert wurden zudem die Zuteilungskriterien für die Zollkontingentsanteile von verschiedenen Gemüsen und Schnittblumen. Die Einfuhrrechte für Grünspargeln, Auberginen und Rosenkohl werden künftig nur auf Grund der effektiven Einfuhren der Berechtigten im Vorjahr zugeteilt. Für Zollkontingentsanteile von Witloof-Zichorie und Setzzwiebeln gilt als Zuteilungskriterium der Marktanteil der Berechtigten. Bei den Schnittblumen werden die Einfuhrrechte künftig versteigert.
Neu können Gesuche oder Steigerungsgebote dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) per Internet übermittelt werden. Das BLW schafft bis 1. Oktober 2004 die Voraussetzungen für einen gesicherten Internetzugang.
Die Einfuhr von Küken und Junghennen wird per 1. Juli 2004 der Generaleinfuhrbewilligungspflicht unterstellt. Auf schriftliches Gesuch hin erhalten demnach natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz im schweizerischen Zollgebiet eine unbefristete, nicht übertragbare Generaleinfuhrbewilligung vom BLW.
Im Weitern hat der Bundesrat die vom Verband der Schweizer Milchproduzenten (SMP) beschlossene Anpassung der Beiträge für die Selbsthilfe verbindlich erklärt, sowie die Neuverteilung der Einnahmen auf den Zuckerimporten beschlossen.
Auskünfte: Urs Zbinden, Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Acker- und Futterbau, 031 322 25 71