Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Bundesrat führt Chip-Pflicht für Hunde ab 2006 ein
Bern (ots)
Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Kennzeichnungspflicht für Hunde ab 2006 beschlossen. Die Regelung ist Teil der revidierten Tierseuchenverordnung (TSV). Zudem hat der Bundesrat der komplett überarbeiteten Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) sowie Änderungen in der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) zugestimmt. Die Kennzeichnungspflicht für Hunde tritt am 1. Januar 2006 in Kraft, die übrigen Regelungen am 1. Juli 2004. Ab Anfang 2006 müssen Welpen von einem Tierarzt oder einer Tierärztin mit einem Chip (Transponder) versehen und in einer Datenbank registriert werden. Halter und Halterinnen von älteren Hunden haben dafür noch ein Jahr Zeit, bis Ende 2006. Wer seinen Hund bereits vor 2006 markiert hat mit einem Chip oder einer Tätowierung braucht nur noch über seinen Tierarzt die Registrierung in der vom Kanton bestimmten Datenbank zu veranlassen. Eine Neu-Kennzeichnung ist nicht nötig.
Damit sind ab 2007 alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und in einer Datenbank registriert. Der Bundesrat möchte mit der Markierungspflicht Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtern. Bereits heute trägt ein Viertel aller Schweizer Hunde einen Mikrochip. Dieser ist in fünf Kantonen obligatorisch und ab 1. Oktober dieses Jahres verlangt auch die Europäische Union (EU) für die Einreise einen Chip oder eine Tätowierung.
Die Entsorgung tierischer Nebenprodukte wird in der VTNP neu geregelt. In Anpassung an das EU-Recht werden tierische Nebenprodukte in drei Kategorien eingeteilt. Kategorie-1-Produkte müssen verbrannt, jene der Kategorie 2 können zudem zu Dünger oder Biogas verarbeitet und Kategorie-3-Produkte, die risikoärmsten, dürfen für technische Zwecke und für Heimtierfutter verwendet werden. Grundsätzlich soll damit eine weitergehende Nutzung von tierischen Nebenprodukten etwa zur Energiegewinnung möglich werden, ohne die wegen BSE erlassenen Einschränkungen aufzuweichen. Insbesondere bleibt das Fütterungsverbot von Tiermehl an alle Nutztiere auch in der neuen VTNP unangetastet. Welche Bedingungen erfüllt sein müssten, bevor eine breitere Nutzung tierischer Nebenprodukte denkbar würde, schildern die Bundesämter für Landwirtschaft, Veterinärwesen und Gesundheit in einem nun vorgelegten Massnahmenplan.
Die Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Nutztieren wird mit den Änderungen in der EDAV auf eine neue Grundlage gestellt und den Bilateralen Abkommen mit der EU angepasst. Ab dem 1. Juli sind keine Bewilligungen mehr für die Einfuhr von Nutztieren nötig. Gegen die Einschleppung von Seuchen wirken neu gezielte Massnahmen, die dem tatsächlichen Risiko besser entsprechen als bisher. Insgesamt erleichtern die Änderungen den Tierhandel mit der EU, ohne die bisherige Seuchensicherheit zu gefährden. Die zugehörigen Dokumente finden Sie unter
www.bvet.admin.ch>Tiergesundheit>Gesetzgebung.
Auskünfte: Marcel Falk, Sprecher Bundesamt für Veterinärwesen, Tel. 031 323 84 96