Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Rechte der Pflanzenzüchter sollen erweitert werden
Bern (ots)
Die Rechte der Pflanzenzüchter sollen erweitert und das Landwirteprivileg geregelt werden. Der Bundesrat hat heute die Botschaft über die Genehmigung des revidierten internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen sowie die Änderung des Sortenschutz-gesetzes verabschiedet. Die Änderung des Bundesgesetzes über den Schutz von Pflanzenzüchtungen (Sortenschutzgesetz) soll es erlauben, das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen in der Fassung von 1991 zu ratifizieren. Der Schutzbereich soll erweitert werden, insbesondere auf Sorten, die sich nur geringfügig von der Ursprungssorte unterscheiden (zum Beispiel nur in der Farbe). Die Schutzdauer wird von 20 auf 25 Jahre erhöht.
Als Ausnahme vom Sortenschutzrecht ist vorgesehen, wie bisher für landwirtschaftliche Kulturarten das Landwirteprivileg zu gewähren. Danach darf der Landwirt seine Ernte einer geschützten Sorte im eigenen Betrieb als Vermehrungsmaterial verwenden. Der Bundesrat soll allerdings bestimmen, für welche Arten das Landwirteprivileg gilt. Dabei wird er sich auf die Artenliste der EU stützen.
Auskünfte: Eva Tscharland, Bundesamt für Landwirtschaft, Hauptabteilung Forschung und Beratung, Tel. 031 322 25 94