Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Flankierende Massnahmen zur Ausdehnung des Personen-Freizügigkeitsabkommens
Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Bern (ots)
Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) die Bewilligung erteilt, das Vernehmlassungsverfahren über das Massnahmenpaket zur Verstärkung der flankierenden Massnahmen zu eröffnen. Das Massnahmenpaket wurde von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Jean-Luc Nordmann, Direktor für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft (seco), ausgearbeitet. Im Zusammenhang mit der Ausdehnung des Personen- Freizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen Mitgliedsstaaten haben die Gewerkschaften eine Reihe von Forderungen gestellt, die auf die Schaffung von zusätzlichen flankierenden Massnahmen zielten. Zur Begründung dieser Forderungen wurden die erheblichen Unterschiede bei den Löhnen sowie den übrigen Arbeitsbedingungen in den neuen Mitgliedländern im Vergleich zu den bisherigen EU-Staaten und der Schweiz angeführt. Im Auftrag des Vorstehers des Volkswirtschaftsdepartements hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) eine Arbeitsgruppe mit den Sozialpartnern gebildet, um die Notwendigkeit weiterer Begleitmassnahmen zu prüfen und diese gegebenenfalls festzulegen.
Im Laufe ihrer Arbeiten hat die Gruppe sämtliche Vorstösse der Gewerkschaften untersucht. Auch hat sie sich in die Erfahrungen der Kantone und Sozialpartner vertieft, welche im Rahmen der Umsetzung der 1999 verabschiedeten, teilweise 2003 und vollständig am 1. Juni 2004 in Kraft getretenen flankierenden Massnahmen gemacht wurden. Die Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass keine neuen Massnahmen notwendig sind, da die 1999 getroffenen generell als gut erachtet werden. Dagegen wurde festgestellt, dass gewisse Fragen bezüglich des Vollzugs der Massnahmen noch offen sind.
Die Arbeitsgruppe schlägt eine Verbesserung der vor fünf Jahren eingeführten Mechanismen vor. Als entlastende Massnahme für die vollziehenden Organe empfiehlt sie zusätzlich die Schaffung von neuen Hilfsmitteln. Neben einigen Anpassungen, die zur Verstärkung der Umsetzung und des Vollzugs des Entsendegesetzes bestimmt sind, ist insbesondere die Anstellung von kantonalen Inspektoren vorgesehen, dies mit einer finanziellen Unterstützung des Bundes. Die Inspektoren werden mit den von den tripartiten Kommissionen und kantonalen Behörden angeordneten Kontrollen beauftragt werden. Ihre Anzahl muss diesen Aufgaben angepasst sein. Durch eine weitere Massnahme soll die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen in jenen Fällen gefördert werden, in denen die tripartiten Kommissionen eine wiederholte und missbräuchliche Unterbietung der Arbeitsbedingungen im Sinne der 1999 verabschiedeten Bestimmungen feststellen. Auch wird die schriftliche Benachrichtigung der Entsandten über wesentliche Bestandteile des Arbeitsvertrages vorgeschlagen.
Die Arbeiten der Gruppe waren von einem konstruktiven Geist geprägt, und das hier präsentierte Ergebnis stellt den Ausdruck eines grundsätzlichen Kompromisses zwischen den Sozialpartner dar.
Auskünfte: Jean-Luc Nordmann, seco, Direktor, Direktion für Arbeit, Tel. 031 322 29 09 und
Daniel Veuve, seco, Ressortleiter Arbeitsbeziehungen, Tel 031 322 29 31