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EVD: Erster Berufsbildungsfonds allgemein verbindlich erklärt

Bern (ots)

Der Bundesrat hat erstmals einen Berufsbildungsfonds – jenen des
Verbands Interieursuisse – für allgemein verbindlich erklärt. Davon 
betroffen sind gesamtschweizerisch über 1500 Unternehmungen aus dem 
Bereich Inneneinrichtung und Sattlereien. Die 
Allgemeinverbindlicherklärung ermöglicht es dem Berufsverband, 
Beiträge für die Berufsbildung auch von Unternehmungen zu erheben, 
die sich nicht an der Berufsbildung beteiligen.
Der heute für allgemein verbindlich erklärte Berufsbildungsfonds von 
Interieursuisse sieht vor, dass pro Unternehmung ein Betriebsbeitrag 
von 96 Schweizer Franken sowie zusätzlich 0,06 Prozent der AHV-
Lohnsumme pro Jahr in den Fonds einzuzahlen sind. Diese Mittel 
werden für Einführungskurse, Lehrabschlussprüfungen, 
Weiterbildungskurse und Weiterbildungsprüfungen sowie die 
dazugehörenden Grundlagenarbeiten erhoben
Das Anfang 2004 in Kraft getretene neue Berufsbildungsgesetz (BBG) 
sieht in Art. 60 die Möglichkeit vor, Berufsbildungsfonds 
gesamtschweizerisch für allgemein verbindlich erklären zu lassen. 
Dieses Instrument ist branchenbezogen ausgerichtet. Es verpflichtet 
Unternehmungen, die sich nicht bereits mit einem Verbandsbeitrag 
oder einer anderen finanziellen Leistung an der Berufsbildung 
beteiligen, zu Zahlungen in den Berufsbildungsfonds. Damit wird die 
Solidarität innerhalb der Branche gestärkt. Die Abgrenzung zu 
bestehenden kantonalen, branchenübergreifenden Fonds ist im BBG 
speziell geregelt
Als weiterer Verband hat die Schweizerische Metall-Union beim 
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) den Antrag 
gestellt, ihren Berufsbildungfonds für allgemein verbindlich zu 
erklären.
Auskünfte:
Christophe Hans,
Pressesprecher EVD,
Tel. 031 322 39 60
Dani Duttweiler,
BBT Berufsbildung,
Tel: 031 324 73 47

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