Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Änderung des Anhangs 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Al-Qaïda und den Taliban und des Anhangs 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Sierra Leone
Bern (ots)
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban sowie den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Sierra Leone geändert. Diese Anpassungen stehen im Zusammenhang mit entsprechenden Beschlüssen der UNO und treten am 15. November 2004 in Kraft. Die Namen einer natürlichen Person sowie von drei Gruppierungen wurden neu in den Teil C (Liste der natürlichen Personen, welche mit der «Al-Qaïda» in Verbindung gebracht werden) beziehungsweise in den Teil D (Liste der Organisationen, welche mit der «Al-Qaïda» in Verbindung gebracht werden) des Anhanges 2 der Al-Qaïda/Taliban- Verordnung aufgenommen.
Der Anhang 2 enthält die Namen derjenigen Personen und Organisationen, welche vom Rüstungsmaterialembargo, einer Ein- und Durchreisesperre in und durch die Schweiz sowie von Finanzsanktionen betroffen sind. Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten oder Kenntnisse über wirtschaftliche Ressourcen haben, von denen anzunehmen ist, dass sie von den Finanzsanktionen betroffen sind, müssen diese dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) unverzüglich melden. Bisher sind dem seco aufgrund dieser Finanzsanktionen 82 Konten mit rund 34 Millionen Schweizer Franken gemeldet worden.
Gleichzeitig wurden 16 Namen aus dem Anhang 2 der Sierra Leone- Verordnung gestrichen. Die in dieser Namenliste erwähnten Personen sind von einer Ein- und Durchreisesperre in und durch die Schweiz betroffen.
Die genannten Verordnungstexte und Verordnungsanhänge sind auf der Internetseite des seco einsehbar (www.seco.admin.ch - Aussenwirtschaft - Sanktionen / Embargos - Sanktionsmassnahmen).
Bern, 15. November 2004
Für weitere Auskünfte: Roland E. Vock, Exportkontrollen und Sanktionen, seco, Tel. 031 324 07 61