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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Änderung des Anhangs 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Al-Qaïda und den Taliban und des Anhangs 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Sierra Leone

Bern (ots)

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat den
Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und 
Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung 
«Al-Qaïda» oder den Taliban sowie den Anhang 2 der Verordnung über 
Massnahmen gegenüber Sierra Leone geändert. Diese Anpassungen stehen 
im Zusammenhang mit entsprechenden Beschlüssen der UNO und treten am 
15. November 2004 in Kraft. Die Namen einer natürlichen Person sowie 
von drei Gruppierungen wurden neu in den Teil C (Liste der 
natürlichen Personen, welche mit der «Al-Qaïda» in Verbindung 
gebracht werden) beziehungsweise in den Teil D (Liste der 
Organisationen, welche mit der «Al-Qaïda» in Verbindung gebracht 
werden) des Anhanges 2 der Al-Qaïda/Taliban- Verordnung aufgenommen.
Der Anhang 2 enthält die Namen derjenigen Personen und 
Organisationen, welche vom Rüstungsmaterialembargo, einer Ein- und 
Durchreisesperre in und durch die Schweiz sowie von Finanzsanktionen 
betroffen sind. Personen und Institutionen, die Gelder halten oder 
verwalten oder Kenntnisse über wirtschaftliche Ressourcen haben, von 
denen anzunehmen ist, dass sie von den Finanzsanktionen betroffen 
sind, müssen diese dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) 
unverzüglich melden. Bisher sind dem seco aufgrund dieser 
Finanzsanktionen 82 Konten mit rund 34 Millionen Schweizer Franken 
gemeldet worden.
Gleichzeitig wurden 16 Namen aus dem Anhang 2 der Sierra Leone- 
Verordnung gestrichen. Die in dieser Namenliste erwähnten Personen 
sind von einer Ein- und Durchreisesperre in und durch die Schweiz 
betroffen.
Die genannten Verordnungstexte und Verordnungsanhänge sind auf der 
Internetseite des seco einsehbar (www.seco.admin.ch - 
Aussenwirtschaft - Sanktionen / Embargos - Sanktionsmassnahmen).
Bern, 15. November 2004
Für weitere Auskünfte:
Roland E. Vock, Exportkontrollen und Sanktionen, seco, Tel. 031 324 
07 61

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