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EVD: Sanktionsmassnahmen gegenüber Sudan

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am 25. Mai 2005 die Verhängung von
Sanktionen gegenüber Sudan beschlossen und eine entsprechende 
Verordnung erlassen. Die Schweiz setzt damit entsprechende 
Beschlüsse des UNO- Sicherheitsrates um. Die Verordnung tritt am 26. 
Mai 2005 in Kraft. Die Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan 
sieht ein Rüstungsgüterembargo, Finanzsanktionen sowie 
Reiserestriktionen vor.
Die Schweiz setzt mit der Verordnung die UNO- 
Sicherheitsratsresolution 1556 (2004) vom 30. Juli 2004 und die 
Sicherheitsratsresolution 1591 (2005) vom 29. März 2005 um.
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes 
exportierte die Schweiz bereits in den vergangenen Jahren praktisch 
kein Kriegsmaterial nach Sudan: Von 2000 bis 2004 beliefen sich die 
Ausfuhren auf 7500 Franken.
Die von den Finanzsanktionen und Reiserestriktionen betroffenen 
natürlichen Personen sowie Unternehmen und Organisationen sind vom 
zuständigen Sanktionskomitee der UNO bisher noch nicht bezeichnet 
worden. Sobald diese Namensliste vorliegt, wird sie in die 
schweizerische Sanktionsverordnung übernommen werden.
Der genannte Verordnungstext ist auf der Internetseite des seco 
einsehbar (www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft > Sanktionen / 
Embargos > Sanktionsmassnahmen).
Auskünfte:
Othmar Wyss,
seco,
Tel. 031 324 09 16 oder
Roland E. Vock,
Tel. 031 324 07 61

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