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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Bundesrat Deiss diskutiert mit Bio-Bauern Gentechfrei-Initiative

Bern (ots)

In Uettlingen bei Bern liess sich Bundesrat Joseph
Deiss am Montag, 17. Oktober 2005, über die Anliegen des 
biologischen Landbaus informieren. Der Vorsteher des Eidgenössischen 
Volkswirtschaftsdepartementes (EVD) hielt fest, dass mit der 
Agrarpolitik 2011 (AP 2011) die ökologischen Landwirtschaft 
weiterhin unterstützt wird. Weiter bekräftigte Bundesrat Deiss, dass 
die unnötige und irreführende Volksinitiative „für Lebensmittel aus 
gentechnikfreier Landwirtschaft“ abzulehnen ist. Mit dem 
Gentechnikgesetz und der Koexistenz-Verordnung ist ein Nebeneinander 
zwischen Biolandbau und anderen Anbaumethoden sichergestellt. Mit 
dem Gentechnikgesetz sind auch die Konsumentinnen und Konsumenten 
und die Umwelt geschützt. Schon heute müssten Gesuche für den Anbau 
gentechnisch veränderter Pflanzen – das Gesetz verbietet das Halten 
gentechnisch veränderter Tier in der Landwirtschaft – in einem 
mehrstufigen Verfahren geprüft werden, das Jahre dauern kann. Solche 
Pflanzen werden nur zugelassen, wenn nachgewiesen wird, dass sie 
keine negativen Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Umwelt haben. 
Sie dürfen die gentechnikfreie Landwirtschaft und die biologische 
Vielfalt nicht beeinträchtigen. Gentechnisch veränderte Produkte 
müssen gekennzeichnet werden. Damit ist die Wahlfreiheit der 
Konsumenten gewährleistet.
Bundesrat Deiss erklärte weiter, dass mit der AP 2011 am bewährten 
Konzept zur Förderung einer ökologischen Landwirtschaft festgehalten 
wird. Die Ökobeiträge ergänzen den am Markt erzielbaren Mehrerlös 
sinnvoll und erlauben eine gerechte Entschädigung der 
Mehraufwendungen, welche die Biobäuerinnen und –bauern haben.
Auskünfte:
Evelyn Kobelt,
Kommunikationsbeauftragte EVD,
079 301 71 72
Jürg Jordi,
Sektion Information BLW,
Tel. 031 322 81 28

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  • 03.10.2005 – 10:20

    EVD: Anhörung zur Koexistenzverordnung eröffnet

    Bern (ots) - Mit der Koexistenzverordnung sollen die Anforderungen für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen sowie der im Gentechnikgesetz verankerte Schutz der Produktion ohne gentechnisch veränderte Organismen (GVO) konkretisiert werden. Gleichzeitig wird die Saatgutverordnung angepasst. Das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat heute die Anhörung zum Entwurf der Koexistenzverordnung eröffnet. ...