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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Massnahmenpaket zu Gunsten der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Bern (ots)

Der Bundesrat hat ein Massnahmenpaket beschlossen, das
mit drei konkreten Zielsetzungen die Arbeitsmarktbeteilung älterer 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhöhen will. Zum einen soll die 
Sozialversicherungsgesetzgebung so angepasst werden, dass sich 
Reduktionen des Beschäftigungsgrades und Funktionswechsel sowie die 
Weiterführung der Erwerbstätigkeit im Rentenalter nicht nachteilig 
auswirken. Es soll sich künftig lohnen, länger zu arbeiten. Das 
Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) und das 
Eidgenössische Departement des Innern (EDI) sind beauftragt worden, 
eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Zum andern 
sollen mit weiteren Massnahmen des EVD die Arbeitsmarktchancen der 
älteren ArbeitnehmerInnen verbessert und die Arbeitsbedingungen 
deren veränderten Bedürfnissen angepasst werden. Die Partizipation 
der älteren Erwerbstätigen am Arbeitsmarkt wird mittelfristig 
bedingt durch die demografische Alterung auch für die Schweiz immer 
wichtiger. Der Bundesrat hat deshalb das EVD am 18. Februar 2004 
beauftragt, im Rahmen des Pakets des Bundesrates zur 
Wachstumspolitik Massnahmen auszuarbeiten, welche eine erhöhte 
Beteiligung älterer Arbeitnehmer/innen am Arbeitsmarkt bewirken 
können. Das Mandat wurde vom Eidgenössischen 
Volkswirtschaftsdepartement (EVD) und dem Eidgenössischen 
Departement des Innern (EDI) gemeinsam umgesetzt. Die Ergebnisse 
verschiedener Arbeitsgruppen sind in einem Synthesebericht 
zusammengefasst.
1. Ziel: Anreizneutrale Ausgestaltung der Sozialgesetzgebung Die 
sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen sind heute für 
Arbeitgeber und Arbeitnehmer so, dass eine Weiterführung der 
Erwerbstätigkeit wie auch die Reduktion des Beschäftigungsgrades 
oder ein Funktionswechsel mit Nachteilen verbunden sind und 
insbesondere zu lebenslangen Renteneinbussen führen können. Es 
sollen deshalb einerseits Möglichkeiten geschaffen werden, den im 
Lauf des Erwerbslebens veränderten Bedürfnissen und dem 
Leistungsvermögen älterer Arbeitskräfte besser Rechnung zu tragen, 
ohne dass dafür Rentenkürzungen in Kauf genommen werden müssen. 
Andererseits sollen Anreize für die Weiterarbeit über das 65. 
Altersjahr hinaus geschaffen werden. Massnahmen dazu sind eine 
flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit, Möglichkeiten der 
Teilpensionierung bzw. des Rentenvorbezugs und –aufschubs, 
Weiterversicherung des bisherigen Lohnes bei Lohnreduktion infolge 
Funktionswechsel bzw. Herabsetzung des Beschäftigungsgrades, 
Vermeidung von Zwangspensionierungen sowie die Äufnung von 
Altersgutschriften nach dem 65. Altersjahr.
2. Ziel: Altersgerechte Arbeitsbedingungen und Verbesserung der 
gesundheitlichen Voraussetzungen für den Erhalt der Arbeitsfähigkeit 
und der Arbeitsmotivation Vielerorts sind die Arbeitsbedingungen 
noch sehr wenig auf den alterungsbedingten Leistungswandel der 
Erwerbstätigen ausgerichtet. Fehlmeinungen und faktische 
Diskriminierungen sind heute noch weit verbreitet.
Gezielte Massnahmen zur Förderung der Erwerbstätigkeit älterer 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 
Zentrale Zielsetzungen des Massnahmenpakets sind:
Förderungen der individuellen Wahrnehmung der Eigenverantwortung 
für die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit im Alter;
Abbau von Altersdiskriminierung und Fehlmeinungen in der 
Öffentlichkeit;
Abbau von Altersdiskriminierung und Fehlmeinungen in den Betrieben;
Erhalt der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit in allen Phasen des 
Erwerbslebens.
3. Ziel: Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmer verbessern Ältere 
Arbeitnehmer sind heute zwar noch unterdurchschnittlich von 
Arbeitslosigkeit betroffen, doch gestaltet sich für sie die 
Stellensuche oft schwierig. In den kommenden Jahren wird der Anteil 
der älteren Arbeitnehmenden an der gesamten Erwerbsbevölkerung 
zunehmen.
Damit der sich ändernde Altersaufbau der Erwerbsbevölkerung die 
älteren Arbeitnehmer in Zukunft begünstigen wird, sind eine 
befriedigende Wirtschaftsentwicklung und ein gut funktionierender 
Arbeitsmarkt notwendig. Unerlässlich wird ferner sein, die 
Wiedereingliederung Arbeitsloser verstärkt auf die alternde 
Erwerbsbevölkerung auszurichten. Dazu wird eine breite Palette von 
Massnahmen im Bereich der Stellenvermittlung und der 
arbeitsmarktlichen Massnahmen notwendig sein.
Der Synthesebericht ist abrufbar unter www.seco.admin.ch (unter 
Themen/Arbeit/Dossier „Ältere Arbeitnehmer“).
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des 
seco und des BSV unter www.seco.admin.ch www.bsv.admin.ch
Den Dienstleistungsbericht, ebenfalls eine Massnahme im Paket zur 
Wachstumspolitik, finden Sie unter: 
http://www.seco.admin.ch/news/00688/index.html?lang=de&noarchiv=yes
EIDG.VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTMENT
Presse- und Informationsdienst
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
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Auskünfte:
BSV: 
Ludwig Gärtner,
Tel. 031 322 90 76,
ludwig.gärtner@bsv.admin.ch
seco: 
Aymo Brunetti,
Tel. 031 322 21 40, 
aymo.brunetti@seco.admin.ch
Werner Aeberhardt,
Tel. 031 322 21 42, 
werner.aeberhardt@seco.admin.ch

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