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Botschaft zur Aenderung des Zivildienstgesetzes verabschiedet

Thun (ots)

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Aenderung des
Zivildienstgesetzes verabschiedet. Hauptpunkte des Revisionsentwurfs
sind die Reduktion der Dauer des Zivildienstes sowie eine klarere
Regelung der Voraussetzungen und des Verfahrens der Zulassung zum
Zivildienst. Zudem wird im Gesetz definiert, welchen Zielen die
Zivildiensteinsätze künftig dienen sollen, und die
Anerkennungskommission soll aufgehoben werden.
Das Zivildienstgesetz (ZDG) ist nun seit fünf Jahren in Kraft
(seit dem 1. Oktober 1996). Die Auswertung des bisherigen Vollzugs
hat gezeigt, dass die Rechtsgrundlagen und der Vollzug in
verschiedenen Punkten korrigiert und optimiert werden sollten. Zudem
muss das ZDG in einigen Teilen an die laufende Revision des
Militärgesetzes angepasst werden. An der bestehenden Konzeption des
ZDG und an den bisherigen Eckwerten des Zivildienstes soll jedoch
festgehalten werden (dies sind die fünf Eckwerte des Zivildienstes:
Zugang zum Zivildienst nur für Personen, die den Militärdienst mit
ihrem Gewissen nicht vereinbaren können; Prüfung der Gewissensgründe
in der Regel im Rahmen einer persönlichen Anhörung; Erbringung einer
Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse ausserhalb der Armee; eine
Dauer, die über derjenigen der nicht geleisteten Militärdienste
liegt; grundsätzlich weder eine Besser- noch eine Schlechterstellung
im Vergleich mit militärdienstleistenden Personen).

Kontakt:

Samuel Werenfels, Leiter der Vollzugsstelle für den Zivildienst,
Thun, Tel. +41 33 228 19 90.

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