Tous Actualités
Suivre
Abonner Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS

Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS

Insolvenz von Air Berlin - Was gilt es für Reisende zu beachten?

Bern (ots)

Air Berlin, die zweitgrösste deutsche Air Line hat Insolvenz angemeldet. Hauptaktionär Etihad hat nach vielen verlustreichen Jahren den Geldhahn zugedreht. Die Airline hat einen Schuldenberg von 1,5 Milliarden Euro angehäuft. Doch was bedeutet die Insolvenz von Air Berlin für die immerhin rund 80'000 Passagiere, welche die Airline täglich befördert? Was der TCS rät.

Vorerst scheint der Flugbetrieb von Air Berlin für die nächsten Wochen und Monate gesichert. Die deutsche Bundesregierung gewährt der insolventen Air Line einen Überbrückungskredit von 150 Millionen Euro. Mit einem raschen Grounding von Air Berlin ist daher nicht zu rechnen.

Soll ich meinen Flug bei Air Berlin jetzt stornieren und bei einer anderen Air Line neu buchen?

Nein. Solange Air Berlin den Flugbetrieb uneingeschränkt durchführt, müssten die Kosten für die Annullierung/ Buchung vom Kunden getragen werden. Da viele Air Berlin Kunden vermutlich einen Flugtarif gewählt haben, bei dem nicht umgebucht werden kann, wären gar die sämtlichen Ticketkosten verloren. Also vorerst zuwarten und erst, wenn sich die Situation verschärfen sollte, reagieren.

Sollen noch Reisen bei Air Berlin gebucht werden?

Laut Mitteilung von Air Berlin können weiterhin Flüge gebucht werden und die Flüge werden planmässig durchgeführt. Für die nächsten paar Wochen dürfte das auch unproblematisch sein. Bei Flügen, welche später stattfinden, raten wir zur Vorsicht bzw. dazu, auf andere Air Lines umzusteigen.

Werden mir im Falle eines Groundings die Kosten rückerstattet?

Falls eine Air Line den Flugbetrieb nicht mehr aufrecht erhalten kann, müsste sie die Ticketkosten ihrer Kunden rückerstatten. Dies erweist sich jedoch als schwieriger Prozess, sogar eher als unwahrscheinlich, wie verschiedene Beispiele aus der Vergangenheit zeigen. Besser sieht es für Kunden von Reiseanbietern aus, welche eine Pauschalreise gebucht haben. Hier wären im Falle von Flugausfällen die Reiseanbieter für die Rückerstattung der Kosten in der Pflicht.

Kontakt:

Daniel Graf, Mediensprecher TCS, 058 827 34 41, daniel.graf@tcs.ch

Die TCS-Bilder sind auf Flickr -
www.flickr.com/photos/touring_club/collections.
Die TCS-Videos sind auf Youtube - www.youtube.com/tcs.

www.pressetcs.ch

Plus de actualités: Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS
Plus de actualités: Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS