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In die Ferien mit dem Auto: Was braucht es für welches Land?

In die Ferien mit dem Auto: Was braucht es für welches Land?
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Vernier (ots)

Bevor die Reise in die Sommerferien losgeht, gilt es das Auto entsprechend der in den verschiedenen europäischen Ländern geltenden Gesetzgebungen auszurüsten. Eine neu veröffentlichte Karte des TCS zeigt die obligatorischen Ausrüstung für Autos und Wohnmobile auf Europas Strassen.

Bevor die Reise mit dem Auto oder Wohnmobil in die Ferien losgeht, gibt es einiges zu beachten. Die diversen Strassenverkehrsverordnungen in den europäischen Ländern können sich bezüglich der obligatorisch mitzuführenden Ausrüstung stark unterscheiden. Eine Karte des TCS mit den beliebtesten Reisezielen in Europa soll bei der Ferienvorbereitung unterstützen. Die Liste der vorgeschriebenen Ausrüstung für Auto und Wohnmobile in europäischen Ländern sowie weitere nützliche Informationen für die Vorbereitung der Reise gibt es für über 200 Reiseziele weltweit kostenlos auf der Website tcs.ch/reiseinfos.

Warnweste in Frankreich, Erste-Hilfe-Set in Deutschland und Abschleppseil in Serbien

Sobald die Schweizer Landesgrenzen überquert werden, ist die erste Pflichtausrüstung sowohl für PKW's als auch für Wohnmobile der CH-Aufkleber. Das Pannendreieck ist, gleich wie in der Schweiz auch, in den meisten europäischen Ländern mit Ausnahme von Grossbritannien, den Niederlanden und Portugal, vorgeschrieben. Die Warnweste gemäss der europäischen Norm EN 471 sollte ebenfalls mitgeführt werden, da sie ausser in den skandinavischen Ländern, den Niederlanden und in Bosnien überall zur Pflichtausrüstung gehört. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls ist das Tragen der Weste in den meisten europäischen Ländern Vorschrift.

Autofahrerinnen und Autofahrer müssen ein Erste-Hilfe-Set mitführen, wenn sie nach Deutschland, Tschechien, Kroatien, Bosnien oder Serbien fahren. Um dem österreichischen Gesetz zu entsprechen, muss dieses Set in einer soliden, luftdichten Box aufbewahrt werden. Vor der Durchquerung des Ärmelkanals sollte man sein Fahrzeug mit Aufklebern zur Korrektur der Scheinwerfer ausstatten. Aufgrund des Linksverkehrs sind diese sowohl in Irland als auch in Grossbritannien Pflicht. Bei Reisen in die Balkanländer ist das Mitführen eines Abschleppseils und Glühbirnen für die Scheinwerfer- ausser Xenon, Neon oder LED - dringend empfohlen. Das Abschleppseil ist für die Fahrt in Serbien und Ersatzglühbirnen fürs Fahren in Kroatien vorgeschrieben. In Bosnien müssen beide Gegenstände an Bord sein.

In der Schweiz und in Europa müssen Babys und Kinder in speziellen Sitzvorrichtungen untergebracht werden. Diese Sitze sind für Kinder bis zu einer Körpergrösse von 150 cm oder bis 12 Jahren vorgeschrieben. In Österreich hingegen darf ein Kind, das noch keine 135 cm misst, erst mit 14 Jahren ohne spezielle Vorrichtung fahren, in Luxemburg sogar erst mit 17 Jahren, sofern das Kind noch keine 150 cm erreicht hat. Zur Sicherheit der Kinder empfiehlt der TCS, die Schweizer Regelung anzuwenden, wenn diejenige des besuchten Landes weniger restriktiv ist. Nicht zu vergessen sind die Umweltschutzbestimmungen einiger europäischen Städte, beispielsweise in Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Tschechien oder dem Vereinigten Königreich. Manche Strassen oder Stadtzentren sind dort auf Fahrzeuge beschränkt, die mit einer Umweltplakette ausgestattet sind. Informationen über die geltenden Umweltschutzbestimmungen können vor Antritt der Reise auf der TCS-Website eingesehen werden.

Kontrollieren Sie die Aufkleber und Ihren Führerschein für Wohnmobile.

Für Wohnwagen und Wohnmobile gelten die gleichen Regeln wie für PKW's, jedoch gibt es darüber hinaus spezielle Vorschriften für ihre Nutzung. Wenn das Gesamtgewicht eines Fahrzeugs mit Anhänger oder eines Wohnmobils 3'500 kg übersteigt, ist in der Schweiz eine BE-Genehmigung oder sogar eine andere Kategorie (z.B. C, D) erforderlich. In Europa gelten auch für diese Fahrzeuge länderspezifische Vorschriften, die auf der TCS-Website zu finden sind. In Frankreich müssen an Wohnwagen und Wohnmobilen ab 3,5 Tonnen auf beiden Seiten und am Heck Aufkleber "Attention angles morts" in einer Höhe von 0,9 m bis 1,5 m angebracht werden. Es gibt strenge Parkbeschränkungen für Wohnmobile und Wohnwagen in Europa und das freie Campen ist mit ein paar Ausnahmen generell verboten. Schweden erlaubt es auf seinem gesamten Territorium und Schottland erlaubt es für maximal drei Nächte am gleichen Ort. Die geltenden Vorschriften sind zur Unterstützung von Campern bei ihrer Reise durch Europa auf www.tcs.ch zusammengefasst.

Pressekontakt:

Sarah Wahlen, Mediensprecherin TCS, 058 827 34 03, 079 123 46 91, sarah.wahlen@tcs.ch,
www.pressetcs.ch

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