Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke
Exportrisikoversicherung: Trotz Fortschritten mangelhaft
Bern (ots)
Das Gesetz für eine Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV), das der Bundesrat heute verabschiedet hat, bringt gegenüber dem ersten Entwurf einige Verbesserungen. Für die Arbeitsgemeinschaft Swissaid - Fastenopfer - Brot für alle - Helvetas - Caritas - Heks bleiben aber verschiedene Mängel bestehen. Sie bedauert insbesondere, dass künftig auch Geschäfte mit Privatkunden versichert werden können.
Zwar ist es begrüssenswert, dass die Exportversicherung die Grundsätze der schweizerischen Aussenpolitik berücksichtigen muss. Doch angesichts der entwicklungspolitischen Risiken bei diesen Geschäften empfindet es die Arbeitsgemeinschaft als stossend, dass das Gesetz weder diese Grundsätze ausführt noch Bereiche wie Entwicklungspolitik, Menschenrechte, Umwelt oder Schuldentragfähigkeit explizit erwähnt.
In ihrer Vernehmlassungsantwort hatte die Arbeitsgemeinschaft gefordert, dass sowohl sachkundige Verwaltungszweige (z.B. DEZA), als auch die NGOs Einspruchmöglichkeiten erhalten. Sie stellt erfreut fest, dass neu ein Beirat vorgesehen ist, in dem neben der Bundesverwaltung auch entwicklungspolitische Organisationen vertreten sind. Allerdings ist dieser Beirat im Gesetz mit einer "Kann-Formel" ungenügend verankert, es braucht eine Muss-Formel".
Ausserdem genügt es nicht, wenn der Beirat nur bei Geschäften "von aussenpolitischer Bedeutung und besonderer Tragweite" konsultiert wird. Künftig wird, entgegen der Forderung der Arbeitsgemeinschaft, auch das private Käuferrisiko versichert. Damit steigt das Risiko, dass die SERV - und mit ihr der Bund - Geschäfte versichert, die gegen entwicklungspolitische Ziele oder aussenpolitische Grundsätze verstossen. Die Arbeitsgemeinschaft fordert daher, dass dem Beirat sämtliche Gesuche für umwelt- und/oder sozialsensitive Geschäfte vorgelegt werden.
Kontakt:
Michèle Laubscher
Tel. +41/31/390'93'40