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Strassenverkehrsdelinquenz: Verhalten und Aussagen der Motorfahrzeuglenkenden

Neuenburg (ots)

Ein Fünftel der Fahrzeuglenkerinnen und -lenker
gibt zu, manchmal mit zuviel Alkohol im Blut am Steuer zu sitzen.
Trotzdem ist die Hälfte der Befragten der Ansicht, dass in der
Schweiz zuwenig Alkoholkontrollen durchgeführt werden. Ueber zwei
Drittel der Bevölkerung begrüsst überdies die jüngsten
Parlamentsentscheide zur Revision der Strassenverkehrsregeln,
insbesondere die Möglichkeit von Alkoholkontrollen selbst ohne
Anzeichen von Trunkenheit. Eine Mehrheit ist auch für die Senkung des
gesetzlichen Blutalkoholgrenzwertes.  So weit die wichtigsten
Ergebnisse einer telefonischen Umfrage des Bundesamtes für Statistik
(BFS) bei einer repräsentativen Stichprobe von 6000 Haushalten.
Ein beträchtlicher Teil der befragten Lenkerinnen und Lenker gibt
zu, die Verkehrsregeln nicht immer zu beachten. 22% der Befragten
hatten nach eigenen Angaben von sich selbst den Eindruck, mindestens
einmal im Jahr 2000 mit einem Blutalkoholgehalt von 0,8 ä oder mehr
am Steuer gesessen zu sein. Zum Thema
Geschwindigkeitsüberschreitungen erklärten zudem mehr als die Hälfte
der befragten Fahrzeuglenkenden (52%), dass sie zwischendurch
innerorts zu schnell fahren; und mehr als drei Viertel unter ihnen
gaben zu, dass sie sich auch ausserorts (77% der Befragten) und auf
Autobahnen (79%) nicht immer an die Geschwindigkeitsbegrenzungen
halten.
Viele der Befragten sind der Ansicht, in der Schweiz würden
zuwenig Verkehrskontrollen gemacht. 52% unter ihnen sprachen sich für
mehr Alkoholkontrollen und 33% für mehr Geschwindigkeitskontrollen
aus. Eine Mehrheit der Bevölkerung teilt zudem die Ansicht des
Bundesrats und des Parlaments, verschärfte Regeln bezüglich Alkohol
am Steuer einzuführen. So begrüssten 67% der befragten Personen die
Einführung von Alkoholkontrollen ohne Anzeichen von Trunkenheit. Auf
Grund des kürzlich gefällten Entscheids der Räte wird die Polizei
berechtigt sein, systematische Kontrollen durchzuführen, das heisst:
Sämtliche Fahrzeuglenkerinnen und -lenker - auch jene, die nicht
angetrunken wirken - können aufgefordert werden, in ein
Alkoholtestgerät zu pusten. Weiter sind 68% der Befragten für die
Senkung des gegenwärtigen Blutalkoholgrenzwerts von 0,8 ä auf 0,5 ä.
Dieses Thema steht zurzeit im Parlament zur Debatte.
Im Jahr 2000 wurden in der Schweiz rund 60'000 Fahrausweise
entzogen, 26'072 wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und 16'549
wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand. Auf Grund der Eintragungen im
Zentralstrafregister wird geschätzt, dass rund ein Drittel der Männer
(31%) - und 6% der Frauen - mindestens einmal in ihrem Leben wegen
eines Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz verurteilt werden.
Für Fahren in angetrunkenem Zustand liegen die entsprechenden
Wahrscheinlichkeiten bei 18% bzw. 3% (Frauen).
Im Jahr 2000 verzeichnete die Polizei 75'351
Strassenverkehrsunfälle mit insgesamt 30'650 Opfern; 592 unter ihnen
verloren dabei ihr Leben. Je schwerer die Unfallfolgen, desto grösser
ist die Wahrscheinlichkeit, dass Alkohol am Steuer oder eine
Geschwindigkeitsüberschreitung im Spiel waren. Unfälle wegen eines
der beiden Vergehen machen 9% und 17% des Totals der registrierten
Unfälle aus, 10% und 20% der Unfälle mit Verletzten und schliesslich
18% und 38% der Unfälle mit mindestens einer getöteten Person.
Die Schweizerische Befragung von Motorfahrzeuglenkenden (BeMo)
wird jeweils zu Jahresbeginn bei einer repräsentativen Stichprobe von
6000 Haushalten durchgeführt. Sie erfolgt im Rahmen der statistischen
Beobachtung der Strassenverkehrsdelinquenz. Demselben Zweck dienen
auch die Auswertungen der  Strafurteilsstatistik, die statistische
Analyse der Rückfallraten und der Sanktionswirkungen sowie die
Erhebung über die Polizeikontrollen im Strassenverkehr. Zu den zwei
erstgenannten Bereichen sind bereits Publikationen erschienen (s.u.).
Die Erhebung über die Polizeikontrollen hingegen wird zurzeit unter
der Mitwirkung der Strassenverkehrsverantwortlichen der Kantons- und
Gemeindepolizeien, des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) sowie der
Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) aufgebaut.
Neuerscheinungen
BFS; Strassenverkehrsunfälle in der Schweiz 2000, Neuchâtel 2001.
Bestellnr.: 097-0000; Preis: Fr. 24.-.
BFS; Strassenverkehrsdelinquenz und Rückfall.
Wiederverurteilungsrate und Sanktionseffekte, Neuchâtel 2000.
Bestellnr. 373-0000 ; Preis: Fr. 5.-.
BFS; Strassenverkehrsdelinquenz in der Schweiz. Verurteilte,
Prävalenzraten und Sanktionen, Neuchâtel 1999.
Bestellnr. 283-9600 ; Preis: Fr. 7.-.
Bezug unter Tel.: 032 713 60 60, oder Fax: 032 713 60 61 oder
E-Mail:  order@bfs.admin.ch

Kontakt:

Strassenverkehrsdelinquenz:

Steve Vaucher, Bundesamt für Statistik (BFS), Sektion
Rechtspflegem, Tel. +41 32 / 713 69 61 ; Steve.Vaucher@bfs.admin.ch

Strassenverkehrsunfälle:

Annemarie Icen-Siegrist, Bundesamt für Statistik (BFS),
Sektion Verkehr, Tel. +41 32 / 713 65 66 ;
Annemarie.Icen@bfs.admin.ch

Ausweisentzüge:

Daniel Regamey, Bundesamt für Strassen (ASTRA),
Tel. +41 31 / 323 42 47 ; Daniel.Regamey@astra.admin.ch

Pressemitteilungen des BFS sind auf dem Internet unter der
Adresse http://www.statistik.admin.ch zu finden.

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