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Statistiken zum Freiheitsentzug

Neuenburg (ots)

Wachsende Bedeutung alternativer Vollzugsformen
Die 6800 Plätze in den Anstalten des
Freiheitsentzuges dienen in der Schweiz gegenwärtig zur Hälfte dem
Vollzug unbedingter Freiheitsstrafen. Die übrigen Plätze werden für
andere Haftformen (v.a. Untersuchungs- und Ausschaffungshaft)
verwendet. Anfangs 2001 waren die Anstalten und Bezirksgefängnisse im
Durchschnitt zu 75% belegt. Letztere werden bei der Durchführung
kurzer Freiheitsstrafen zusehends durch alternative Vollzugsformen
entlastet. So sind die Einsätze in gemeinnütziger Arbeit zwischen
1996 und 2000 von 860 auf knapp 3200 gestiegen. Dies geht aus der
jüngsten Auswertung der Statistiken zum Freiheitsentzug des
Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.
Gegenwärtig werden von den schweizerischen Gerichten jährlich rund
70'000 Strafurteile gefällt und ins Strafregister eingetragen. Dabei
werden mehrheitlich bedingte Freiheits-strafen ausgesprochen (1999:
51%); ein Drittel (33%) sind Bussen, 15% unbedingte Freiheitsstrafen
und 1% Massnahmen. Diese Anteile haben sich in den letzten Jahren
kaum verändert.
Die Dauer der unbedingten Freiheitsstrafen betrug 1999 bei 78% der
Urteile maximal 3 Monate und bei 85% maximal 6 Monate; nur bei 1% der
Fälle lag sie über 5 Jahre. In Zukunft dürfte der Anteil der kurzen
Freiheitsstrafen zurückgehen: Die gegenwärtig laufende Revision des
Strafgesetzbuches  sieht ein neues Sanktionenrecht vor. Danach sollen
in Zukunft anstelle der kurzen unbedingten Freiheitsstrafen
mehrheitlich Geldstrafen oder gemeinnützige Arbeit (als neue
eigenständige Sanktionsform) verhängt werden.
Unterschiedliche Belegungsraten in Anstalten und Gefängnissen
Am Stichtag, dem 21. März 2001, sassen 5160 Personen bei 6815
verfügbaren Haftplätzen in den Institutionen des Justizbereichs ein.
Die 168 Anstalten und Gefängnisse waren somit im Durchschnitt zu 75%
belegt. Allerdings gibt es grosse Unterschiede zwischen den
Institutionen: So waren die grossen geschlossenen Anstalten
(Bostadel, Plaine de l'Orbe, Lenzburg, Pöschwies, Thorberg) am
Stichtag praktisch ausgelastet, während die halboffenen und offenen
eine durchschnittliche Belegungsrate von 80% - mit Unterschieden
zwischen den Anstalten und Regionen - aufwiesen. Die Bezirks- und
Untersuchungsgefängnisse kannten eine mittlere Belegungsrate von 70%
oder weniger (die Anstalten sind zuständig für die längeren Strafen,
die Bezirksgefängnisse für die Untersuchungshaft und die kurzen
Strafen).
Die Insassenpopulation setzte sich wie folgt zusammen: 3270
Personen waren im Strafvollzug, 1582 in Untersuchungs-haft, 214 in
Auslieferungs- oder Ausschaffungshaft, 94 aus anderen Gründen
inhaftiert (Polizeihaft, fürsorgerischer Freiheitsentzug). Die
Verteilung auf die verschiedenen Haftformen hat sich in den letzten
Jahren kaum verändert. Hingegen geht die Gesamtzahl der Inhaftierten
zurück. Kurze unbedingte Freiheitsstrafen werden zunehmend ausserhalb
der Gefängnisse vollzogen - in Form von gemeinnütziger Arbeit oder
elektronisch überwacht.
Weiterer Anstieg der Vollzüge in gemeinnütziger Arbeit
Seit 1996 ist die Anzahl der Vollzüge unbedingter Freiheitsstrafen in
Form von Einsätzen in gemeinnütziger Arbeit kontinuierlich
angestiegen: 1996 wurden 866 GA-Einsätze abgeschlossen und 67
abgebrochen, 2000 waren es 2865 bzw. 274.
1999 wurde im Rahmen eines Modellversuchs in einzelnen Kantonen
(Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Genf, Waadt und Tessin) die
Möglichkeit des elektronisch überwachten Straf-vollzugs eingeführt.
In dieser Vollzugsform wurden 2000 etwas über 250 Strafen verbüsst.
Somit kommen gegenwärtig bei nahezu jeder dritten unbedingten
Freiheitsstrafe alternative Vollzugsformen zum Zug. Ende 2000
befanden sich rund 500 Personen im alternativen Strafvollzug.
Bewährungshilfe: 5400 Personen unter Schutzaufsicht
Hauptaufgabe der Bewährungshilfestellen ist die Sozialbetreuung
von Personen, die nicht (mehr) im Strafvollzug sind, denen aber von
der Justiz Schutzaufsicht, Weisungen oder eine ambulante Massnahme
auferlegt wurden (dabei handelt es sich hauptsächlich um bedingt oder
probeweise Entlassene oder Verurteilte mit aufgeschobenem
Strafvollzug). Ende 2000 waren 5400 Personen in dieser Art den
Bewährungshilfestellen unterstellt. Im selben Jahr wurden gut 2000
Personen neu unterstellt; für 2000 Personen wurde die Aufsicht
abgschlossen. Die mittlere Unterstellungsdauer liegt bei etwas über 2
Jahren.
Mit dem Ziel der Minderung des Rückfallrisikos werden
Bewährungshilfestellen zunehmend bereits in der Untersuchungshaft
oder in den Strafanstalten tätig, wobei die Betreuung hier anders als
bei der Entlassenenhilfe freiwilligen Charakter hat. Im Jahre 2000
wurden insgesamt 4800 Personen im Freiheitsentzug betreut.
0,2% der erwachsenen Wohnbevölkerung unter Justizaufsicht an einem
Stichtag
Nimmt man die Insassen der Anstalten (5160), die Personen im
alternativen Strafvollzug (500) und die-jenigen, welche den
Bewährungshilfestellen (5400) unterstellt sind, zusammen, so kommt
man Anfang des Jahres 2001 auf einen Gesamtbestand von rund 11000
unter Justizaufsicht stehenden Personen. Das sind 0,15% der gesamten
Wohnbevölkerung oder 0,2% der erwachsenen Bevölkerung.

Kontakt:

Dr. Daniel Fink, BFS, Abteilung Gesellschaft und Bildung,
Sektion Rechtspflege
Tel. +41 32 713 62 94, +41 32 713 67 99

Neuerscheinung:

Freiheitsentzug und Untersuchungshaft, Bestände an einem
Stichtag, 1991-2001, BFS aktuell, Neuchâtel, Juni 2001

Die Bewährungshilfe in der Schweiz 2000. Die ersten
gesamtschweizerischen Ergebnisse. BFS aktuell, Neuchâtel,
Oktober 2001

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