Einführung der Sozialhilfestatistik in der Zentralschweiz
Neuenburg (ots)
Die Schweizerische Sozialhilfestatistik wird etappenweise in den einzelnen Kantonen eingeführt. Ab Anfang 2002 werden die Sozialdienste der Gemeinden des Kantons Luzern Daten zur Bestimmung der Zahl der Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen, der Art der gewährten Sozialleistungen, der Dauer der Unterstützung sowie der familiären Situation der Unterstützten erheben. Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) erstellte Statistik schliesst eine grosse Lücke, da bisher keine vergleichbaren Daten für die ganze Schweiz zur Verfügung standen. Sie ist ein wichtiges Instrument für die Sozialpolitik.
Mit der Einführung der eidgenössischen Sozialhilfestatistik im Kanton Luzern wird unter anderem eine Forderung aus der kantonalen Armutsstudie erfüllt.
Notwendige Informationen für die Sozialpolitik
Der soziale, wirtschaftliche und strukturelle Wandel sowie die steigenden Ausgaben im Sozialbereich erfordern eine permanente Anpassung der Institutionen der Sozialen Sicherung an die neuen Anforderungen. Um über die dazu notwendigen Informationen zu verfügen, haben die Verantwortlichen auf Kantons- und Bundesebene beschlossen, eine schweizerische Sozialhilfestatistik aufzubauen. Ziel dieser Statistik ist die Bildung einer zuverlässigen Informationsbasis zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Sozialversicherungssystems sowie der Sozialhilfe und zur Behebung von vorhandenen Schwachstellen. Die Schaffung einer gesamtschweizerischen Sozialhilfestatistik wurde als Projekt von höchster Priorität in das statistische Mehrjahresprogramm des Bundes 1999-2003 aufgenommen.
Daten und Fakten zur Armutsbekämpfung
In der kantonalen Armutsstudie vom Februar 1997 wurde bemängelt, dass im Kanton Luzern keine Sozialhilfestatistik existiert. Grossrätin Marianne Moser (CVP) hat den Regierungsrat mit einem parlamentarischen Vorstoss ersucht, entsprechende Daten zu erheben. Der Regierungsrat hat eine eidgenössische Regelung favorisiert, welche nun nach langer Vorbereitung realisiert wird.
Ein gemeinsames Projekt von Bund, Kantonen und Gemeinden
Der Aufbau einer gesamtschweizerischen Sozialhilfestatistik ist ein äusserst komplexes Projekt, gilt es doch, 26 verschiedene kantonale Sozialhilfegesetze und Vollzugssysteme zu berücksichtigen. Voraussetzung für die Einführung der Statistik ist eine enge und gut funktionierende Kooperation zwischen Bund, den Kantonen, Gemeinden und regionalen Sozialdiensten. Die Kantone, denen viel an den Ergebnissen liegt, beteiligen sich auch finanziell am Projekt. Aufgrund dieser statistischen Grundlagen sind Vergleiche zwischen Kantonen und Regionen möglich.
Die Sozialhilfestatistik ist ein wichtiges Instrument für die Sozialpolitik der Kantone und Gemeinden. Sie bildet aber auch eine wichtige Grundlage für die Durchführung des im neuen Finanzausgleich zwischen den Kantonen vorgesehen soziodemographischen Lastenausgleichs. Mit den erhobenen Daten wird es möglich sein, die Wechselwirkungen zwischen den Sozialversicherungen und der Sozialhilfe zu überprüfen. Sie bietet zudem die Möglichkeit, die Wirkungen von sozialpolitischen Massnahmen gezielt zu untersuchen.
Aufbau in Etappen
2001 wurde die Statistik in den Kantonen Zürich, Bern, Uri, Graubünden und Jura eingeführt. 2002/2003 folgen die Kantone der Zentralschweiz sowie Thurgau, Freiburg, Neuchâtel, Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Ab 2004 werden sämtliche Gemeinden der alle 26 Schweizer Kantone abdeckenden Stichprobe die erforderlichen statistischen Daten zur Sozialhilfe erfassen. Auf dieser Basis werden die ersten gesamtschweizerischen Resultate verfügbar sein.
Einführung der Statistik in der Zentralschweiz
Der Kanton Uri hat bereits an der Piloterhebung mitgemacht und im letzten Jahr haben Uri und Nidwalden mit der Erhebung der Daten begonnen. 2002 wird die Statistik in den Kantonen Luzern, Schwyz, und Nidwalden in enger Zusammenarbeit mit den betreffenden Kantonen eingeführt.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat nun einer Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Statistik betreffend der Einführung einer Sozialhilfestatistik im Kanton Luzern zugestimmt. Besonders erfreulich ist, dass die Sozialhilfestatistik als gemeinsames Projekt aller Zentralschweizer Kantone eingeführt wird. Das Bundesamt für Statistik richtet nämlich beim Amt für Statistik des Kantons Luzern eine Fachstelle ein, welche regional für alle Zentralschweizer Kantone für die Datenerhebung zuständig ist.
«Fachstelle Sozialhilfestatistik Region Zentralschweiz»
Um die Sozialdienste bei der Einführung der Datenerhebung maximal unterstützen zu können hat das Bundesamt für Statistik die Fachstelle Sozialhilfestatistik Region Zentralschweiz beim Amt für Statistik des Kantons Luzern unter der Leitung von Gian Antonio Paravicini Bagliani eingesetzt. Die Aufgabe der Fachstelle besteht darin, die Einführung der Sozialhilfe in den Zentralschweizer Kantonen zu organisieren, Ausbildungs- und Informationsseminare durchzuführen sowie eine Hotline zu betreiben. Die Fachstelle erteilt Auskünfte, stellt den Kantonen auf Anfrage frühzeitig statistische Informationen zur Verfügung und überprüft die Qualität der von den Sozialdiensten gelieferten Daten.
Die «Fachstelle Sozialhilfestatistik Region Zentralschweiz» kann den Kantonen u.a. erste Auswertungen direkt zur Verfügung stellen. Damit ist sicher gestellt, dass schnell und unbürokratisch aktuellste Angaben greifbar sind.
Die auf diesen Daten beruhenden Kennzahlen nach Kantonen oder Regionen sowie spezifische Analysen werden Aufschluss geben über die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger bedarfsabhängiger Sozialleistungen, die Art der gewährten Leistungen, die Ausgaben der Kantone und Gemeinden für die Sozialhilfe usw. Weiter wird es möglich sein, die regionale Entwicklung der Sozialhilfeempfänger zu verfolgen. Auf dieser Basis können die verantwortlichen Stellen den Bedarf der Gemeinden und regionalen Sozialdienste besser planen, und es wird möglich sein, neue Problemlagen frühzeitig zu erkennen.
Wenig Aufwand und viel Nutzen
Den Gemeinden soll die Sozialhilfestatistik wenig Aufwand und viel Nutzen bringen. Für diejenigen Gemeinden, welche bereits mit einem elektronischen Fallführungssystem arbeiten, sind nur geringfügige Anpassungen notwendig. Alle anderen Gemeinden erhalten gratis ein elektronisches Dossierverwaltungssystem. Jede Gemeinde im Kanton Luzern wird statistisch erfasst werden. Über das weitere Vorgehen werden alle Gemeinden in den nächsten Tagen informiert.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern freut sich, dass es gelungen ist, gemeinsam mit allen Zentralschweizer Kantonen ein so grosses Projekt zu realisieren.
Kontakt:
Staatskanzlei Luzern Bundesamt für Statistik
Informationsdienst
Bundesamt für Statistik
Dr. Robert Fluder, BFS
Leiter der Sektion Soziale Sicherheit
Tel. +41/32/713'65'78
Dr. Tom Priester
Projektleiter Sozialhilfestatistik
Tel. +41/32/713'64'75
Kanton Luzern
Regierungsrat Dr. Markus Dürr
Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement
Tel. +41/41/228'60'81
Ivo Lötscher-Zwinggi
Vorsteher Kantonales Sozialamt Luzern
Tel. +41/41/228'57'79
Gian Antonio Paravicini Bagliani
Vorsteher des Amtes für Statistik des Kantons Luzern
Tel. +41/41/228'56'33