Bilaterale Verträge erfordern Anpassungen bei der Ausländer- und Arbeitsmarktstatistik der Schweiz
Neuenburg (ots)
Der Bundesrat hat beschlossen, im Hinblick auf den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU die Ausländer- und Arbeitsmarktstatistik zu verbessern. Neu soll eine jährliche Stichprobenerhebung über die Erwerbstätigkeit der in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer durchgeführt werden. Die vierteljährliche Beschäftigungsstatistik wird auf Grenzgänger und Kurzaufenthalter ausgeweitet und die Lohnstrukturerhebung soll künftig auch Informationen über regionale Arbeitsmärkte liefern.
Mit dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge wird die Meldepflicht für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer aus der EU abgebaut. Damit verschlechtert sich die Qualität der im Zentralen Ausländerregister (ZAR) enthaltenen Daten zu Erwerbstätigkeit, Branchenzugehörigkeit und Beruf. Zur Beobachtung der Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizerischen Arbeitsmarkt werden diese Angaben aber dringend benötigt. Auch künftig braucht der Bund zudem exakte Zahlen über Grenzgänger und Kurzaufenthalter, deren Beiträge an die Arbeitslosenversicherung an die Herkunftsländer zurückerstattet werden.
Eine Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen hat Vorschläge zur Anpassung der Ausländer- und Arbeitsmarktstatistik der Schweiz ausgearbeitet. Der Bundesrat hat das Bundesamt für Statistik beauftragt, ab 2003 im Rahmen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung eine repräsentative Stichprobe von Ausländern über Erwerbstätigkeit und Stellung auf dem Arbeitsmarkt zu befragen. Zudem soll die vierteljährliche Beschäftigungsstatistik (BESTA) auf Grenzgänger und Kurzaufenthalter ausgedehnt werden.
Die alle zwei Jahre stattfindende Lohnstrukturerhebung der Schweiz (LSS) liefert ab 2002 auch regionale Informationen über branchenübliche Löhne und Arbeitsbedingungen. Dadurch werden die tripartiten Kommissionen der Kantone und des Bundes in der Aufgabe der Arbeitsmarktbeobachtung und der Bekämpfung des Lohndumpings unterstützt.
Kontakt:
Eidgenössisches Departement des Inneren
Presse- und Informationsdienst
Dr. Werner Haug
Vizedirektor BFS
Tel. +41/32/713'66'85